Equal Pay: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit oder gleicher Lohn für gleiche Leistung?

Ein Kommentar von Wilfried Scholl, Scholl Personal Partner GmbH

Equal Pay: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – das hört sich gut an und jeder glaubt zu wissen, was gemeint ist. Aber alle verstehen etwas anderes darunter.

2003 tauchte der Begriff zum ersten Mal im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) auf. Seitdem wird darüber gestritten, was gleicher Lohn, was gleiche Arbeit ist. Bisher jedenfalls ist das eine Gleichung mit zwei Unbekannten, die eine kreative Auslegung erlaubt.

Betriebswirte sprechen von Arbeitsleistung und definieren sie als das Ergebnis einer zielgerichteten Tätigkeit pro Zeiteinheit, in einer bestimmten Qualität (unter Einsatz von Betriebsmitteln). So sperrig diese Definition ist, so klar zeigt sie, dass Arbeit und Leistung zwei Seiten einer Medaille sind: Tätigkeit und Ergebnis. Eine gleiche Tätigkeit muss aber noch lange kein gleiches Ergebnis in identischer Qualität bringen. Entscheidend sind die Qualifikation, das Wissen, Können und Wollen des Mitarbeiters. Was bringt er in die Arbeit ein, um ein gutes Ergebnis zu erzielen? Was ist sein Input am Output? Wie hoch ist seine Effizienz?

Das AÜG bezieht diese Überlegung nicht mit ein: Überlassung für eine bestimmte Zeit, für eine bestimmte Tätigkeit zu bestimmen.

Bedingungen stehen im Mittelpunkt, Qualifikation und Qualität werden nicht erwähnt. Der Kunde bezahlt Zeit, kauft aber Arbeitsleistung, er kauft den wirtschaftlichen Nutzen, den unser Mitarbeiter ihm pro Zeiteinheit bringt.

Wenn ein Personalreferent nicht sehr genau darauf achtet, dass Anforderungsprofil und Leistungsprofil weitgehend übereinstimmen, schafft er keinen zufriedenen Kunden. Im Gegenteil: er schafft den Kunden ab.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung – das wäre der Gleichstellungsgrundsatz. Damit können auch die Kunden leben und damit geht es auch schon heute rund 70 % der Zeitarbeitnehmer sehr gut.

Wer eine qualifizierte Fachkraft beschäftigt, muss konkurrenzfähige Löhne und Gehälter zahlen, sonst bekommt er nicht die Mitarbeiter, die er benötigt um flexibel auf das Marktgeschehen zu reagieren. Und wer als Maler, Elektriker oder Mechatroniker, als Buchhalterin oder Korrespondentin, als Konstrukteur oder Ingenieur als Zeitarbeiter tätig ist, erhält schon heute die Entgelte, die
Kollegen aus dem Kundenbetrieb erhalten. Der Bedarf an qualifizierten Fachkräften ist groß es tobt ein Wettbewerb um die fähigsten Köpfe und um die geschicktesten Hände. Gewinner ist, wer besser zahlt und bessere Bedingungen bietet.

Auch der Bedarf nach qualifizierten Helfern ist groß. 55 % der Geringqualifizierten (per Definition sind das Menschen ohne Berufsabschluss) besetzen schon heute Arbeitsplätze für Qualifizierte. Sie werden als „Angelernte“ eingesetzt, weil Fachkräfte fehlen oder weil sich die Anforderungen geändert haben und kein Fachwissen mehr erforderlich ist. Problematisch ist die Gruppe der Unqualifizierten. Kein Zeitarbeitsunternehmen, kein Kunde wird zukünftig in diese Gruppe investieren, wenn es heißt: Equal Pay, vom ersten Tag an und für jeden.

Der Kunde wird investieren, um diese Arbeitsplätze überflüssig zu machen, oder er wird diese Arbeitsplätze exportieren. Wenn ein Arbeitsplatz mehr kostet als er einbringt wird er wegrationalisiert – so einfach ist das. Zeitarbeitsunternehmen werden die Hände lassen vom Helfergeschäft, das dann kein Geschäft mehr ist.
Zeitarbeit war in der Vergangenheit ein Jobmotor, eine Erfolgsgeschichte, ein Beispiel für die Integration von Menschen, die schon ausgegrenzt waren und für den Arbeitsmarkt zurückgewonnen wurden, was Schulen und Fördermaßnahmen oft nicht gelungen ist.

Zeitarbeitsunternehmen und deren Kunden haben Tausenden Menschen eine Chance gegeben, die diese auch genutzt haben und noch nutzen (beinahe 300.000 Menschen sind das).

Es ist zu befürchten, dass diese Brücke abgebaut wird. Für die Gruppe der Unqualifizierten, die arbeitslos oder langzeitarbeitslos ist, ist die Equal Pay Forderung vom ersten Tag an, ein weiterer Schritt zur Verfestigung ihrer – jetzt schon – misslichen Situation. Ihnen wird die Chance genommen aus eigener Kraft aus der Rolle des Leistungsempfängers in die Rolle des Leistungsträgers zu gelangen.

Zudem ist es ungerecht, wenn der, der wenig mitbringt vom ersten Tag an schon all das erhält, was sich andere in jahrelanger Arbeit erworben, manchmal sogar erkämpft haben. Eine angemessene Anlernzeit und das schrittweise Heranführen an vergleichbare Arbeitsleistungen und Entgelte erscheint folglich sinnvoll.

Aus diesen Überlegungen lassen sich folgende Ideen ableiten:

1. Der Gleichstellungsgrundsatz muss lauten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeitsleistung.

2. Es gilt zu definieren, welche Bezugspunkte Gültigkeit haben sollen, um die „Gleichheit“ einer Arbeitsleistung messen zu können.

3. Es muss ein Verfahren entwickelt werden, wie Arbeitsleistung von wem gemessen werden soll, und wie diese zu dokumentieren ist.

4. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die es Zeitarbeitsunternehmen und Kunden ermöglichen, auch zukünftig in die Entwicklung einer Einstiegsqualifikation zu investieren (bei einem wirtschaftlich sinnvollen return on invest) wenn diese
Qualifikation nicht erkennbar ist.

5. Es sollten Trainingseinheiten entwickelt werden, mit denen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden ihren Mitarbeitern durch „training on the job“ Einstiegsqualifikationen vermitteln, wenn diese erkennbar nicht vorhanden sind. Schwerpunkt dieser Trainingseinheiten: Soziale Kompetenz z.B. Lernbereitschaft aktivieren, Lernfähigkeit fördern, sich selber organisieren, gewinnend
auftreten, Verantwortung übernehmen, Verlässlichkeit entwickeln, durchzuhalten.

Durchführung, Teilnahme und Ergebnisse haben einen Einfluss darauf, ab wann Equal Pay gezahlt werden kann und muss (verbindliches Entscheidungsfenster). Sicher ist für ein solches Trainingsprogramm ein großer Markt vorhanden, bestimmt sind Zeitarbeitsunternehmen und Kunden auch bereit, dafür Kosten zu übernehmen. Der erste Schritt muss nur gemacht werden.

Zum Unternehmen Scholl Personal Partner GmbH

Das Zeitarbeits- und Personaldienstleitungsunternehmen Scholl Personal Partner hat sich seit seiner Gründung 1998 in Rodgau und Umgebung (Dietzenbach, Langen, Neu-Isenburg, Rödermark) zur ersten Adresse für die Vermittlung von Jobs entwickelt.

Mit rund 200 festangestellten Mitarbeitern ist es heute der größte Arbeitgeber am Standort Rodgau. Und weit mehr Menschen haben über Scholl den Wiedereinstieg in den Beruf oder den Wechsel in eine neue Position geschafft.

Scholl agiert an der Schnittstelle zwischen Unternehmen und Menschen, die einen Job suchen. Das Team hat sich auf Überlassung und Vermittlung von technischen und kaufmännischen Kräften vom Helfer bis hin zur Führungsposition spezialisiert.

Die Scholl Personal Partner GmbH ist TÜV-zertifiziert und zeigt mit dem Fairness-Siegel, das sie als Zeitarbeitsunternehmen und Personalvermittlung fair handelt und kompetent in interessante Jobs in Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Verwaltung vermittelt.

Kontakt:
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