Entlassungswelle bei Thomas Cook abgewendet?

Wie sollten sich die von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmer verhalten?

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Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck

Nachdem beim britischen Reisekonzern Thomas Cook noch vor kurzem von der Kündigung von 1000 Mitarbeitern die Rede war, hat sich die Lage laut Welt Online-Bericht vom 28.11.11 nun wieder entspannt. Durch neue Kredite ist die Zukunft des Unternehmens zumindest vorerst gesichert. Falls dennoch Kündigungen im Zuge des Umbaus des Unternehmens stattfinden sollten, hier einige Hinweise für betroffene Arbeitnehmer.

Im Zusammenhang mit dem Zugang einer Kündigung stellt sich immer die Frage: Könnte eine Kündigungsschutzklage helfen? Lohnt sie sich? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich nur raten: Die Klage ist fast immer ratsam, besonders wenn eine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist.

Grund: Im Klageverfahren können nicht nur die Höhe der Abfindung geklärt werden, sondern auch diverse andere Ansprüche, wie z. B. Freistellung, Urlaubsabgeltung, Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Wenn Ihnen eine Kündigung zugeht, haben Sie nur drei Wochen für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder sich eine gute Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes sichern wollen, müssen Sie die Klage rechtzeitig einreichen, bzw. einen Rechtsanwalt hiermit beauftragen. Sollte ein Sozialplan einschlägig sein, der eine Höchstbegrenzung enthält, lohnt es sich für ältere Arbeitnehmer, diese dahin prüfen zu lassen, ob ihnen gegenüber ein Verstoß gegen das Altersdiskriminierungsverbot vorliegt.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin

30.11.2011

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