Ein Fachbeitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Essen und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Essen
Was ist den von einer Kündigung betroffenen Arbeitnehmern zu raten?
RP-Online berichtet am 5.11.2011 von 50 Entlassungen bei Haniel am Standort Duisburg/Ruhrort. Jeder 5. Mitarbeiter der Holding ist dem Bericht zufolge bis zum 31.12.2011 davon betroffen. Die Personalabteilung ist mit einer Halbierung der Belegschaft besonders stark betroffen. Grund des Stellenabbaus ist laut rp-online ein Strategiewechsel der Haniel-Holding. Für die betroffenen Arbeitnehmer wurde mit dem Betriebsrat ein Sozialplan ausgehandelt, der unter anderem Altersteilzeitregelungen und Abfindung vorsieht. Werden diese Angebote abgelehnt, kann es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen, so rp-online.
Für die Empfänger der Kündigung stellt sich dann oft die Frage: Ist eine Kündigungsschutzklage sinnvoll? Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist die Klage meist anzuraten. Oft auch falls, wie im Fall der Haniel-Holding, eine Sozialplanabfindung angeboten wird.
Denn: Die Abfindung lässt sich im Verfahren meist deutlich aufstocken und auch andere Ansprüche, wie Arbeitszeugnis oder Urlaubsabgeltung können ebenfalls geregelt werden. Zusätzlich erhält der Arbeitnehmer die Sicherheit, dass sofort vollstreckt werden kann, falls der Arbeitgeber nicht zahlt.
Zu beachten ist, dass die Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss.
Arbeitnehmer-Tipp vom Fachanwalt: Das Vorgehen gegen eine Kündigung lohnt sich in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern nahezu immer. Wenn auch das Arbeitsverhältnis meist nicht gerettet werden kann: Zumindest eine Abfindung in Höhe eines halben Bruttomonatsgehalts pro Jahr der Beschäftigung (manchmal auch sehr viel mehr) ist regelmäßig drin. Auch wenn ein Sozialplan besteht, rate ich fast immer zur Kündigungsschutzklage. Meist können die Bedingungen der Beendigung deutlich verbessert und die Abfindung aufgestockt werden. Auch Änderungen der Arbeitsbedingungen sollte man auf ihre Wirksamkeit hin prüfen lassen. Hat man zugestimmt, ist später nichts mehr zu retten.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht und von Dr. Attila Fodor, Rechtsanwalt, Essen
29.11.11
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