Energieaudit nach DIN EN 16247 bis 5. Dezember anmelden

Alle Unternehmen sind bis zum 05. Dezember durch das Energiedienstleistungsgesetz aufgefordert, einen Energieaudit durchzuführen. Der Energieaudit ist für viele Unternehmen verpflichtend (siehe http://www.energieaudits.org). Sollte sich ein Unternehmen weigern, kann das eine hohe Geldstrafe zur Folge haben.

Für viele Unternehmen bleibt nicht mehr viel Zeit. Heute in genau einem Monat läuft die gesetzliche Frist für den geforderten Energieaudit aus. Dieses Datum ist der Stichtag für die Einführung eines Energieaudits nach der Norm DIN EN 16247 und wird vom Energiedienstleistungsgesetz vorgeschrieben. Durch das Gesetz soll ein gemeinsamer Rahmen für die Förderung der Energieeffizienz innerhalb der EU erreicht werden. Außerdem soll es dabei helfen, das gemeinsame Ziel sicherzustellen, die Energieeffizienz bis 2020 um 20% zu steigern.

Energieaudit: Viele Unternehmen fallen unter das Gesetz

Betroffen von diesem Gesetz sind aber nicht alle Unternehmen. Nur Firmen, die über 250 Mitarbeiter beschäftigen, einen höheren Umsatz als 50 Millionen oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen haben, müssen sich einem Energieaudit unterziehen. Hierbei gilt es zu beachten, dass es sich um ein eigenes Unternehmen handeln muss. Ein Unternehmen, welches in Querverbindungen zu einem Konzern steht, bleibt bei diesem Gesetz außen vor.

Ablauf der Energieaudit

Früher waren bei Energiegesetzen wie zum Beispiel dem Enerbarenenergiengesetz (EEG) nur bestimmte Branchen betroffen. Es handelte sich um eine kleine Anzahl von Unternehmen. Das Energiedienstleistunggesetz dagegen greift nun weiter. Selbst Unternehmen, die in der Vergangenheit nicht besonders energieintensiv waren wie zum Beispiel Firmen aus dem Dienstleistungssektor, müssen sich mit dem Themenkomplex Energieeffizienz jetzt näher beschäftigen. In der Regel wird der Energieaudit von einem qualifizierten Energieberater durchgeführt und dauert je nach Unternehmensgröße einen bis mehrere Tage. Je mehr Vorarbeit vom Unternehmen selbst geleistet wird, desto schneller und günstiger erfolgt der Energieaudit.

Hohe Strafen bei Nichterfüllung der Energieaudit

Wenn sich ein Unternehmen weigert, eine Energieaudit durchzuführen, dann drohen ihm Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es handelt sich bei diesem Gesetz um eine europäische Vorgabe. Daher ist auch Deutschland dazu verpflichtet, das mit aller Härte durchzusetzen. Unternehmen können bei einer Nichterfüllung des Gesetzes nicht auf eine Milde hoffen.

Förderung und Kosten bei der Energieaudit

Um eine Energieaudit durchzuführen, müssen viele Unternehmen tief in die Tasche greifen. In der Regel kommen rund 2.500 bis 5.000 Euro auf sie zu. Die BAFA vergibt Fördermittel aus ihrem Programm „Energieberatung im Mittelstand“. Die Höhe ist abhängig von den jeweiligen Energiekosten im Jahr. Wenn diese mehr als 10.000 Euro betragen, dann kann die Zuwendung rund 80% der förderfähigen Kosten der Beratung liegen. Das wären rund 8.000 Euro an Fördermitteln. Wenn die Energiekosten darunter liegen, dann beträgt die Zuwendung auch 80%, aber nur bis zu einer Höhe von 800 Euro. Die Förderung kann von Unternehmen in Anspruch genommen werden, wenn durch einen von der BAFA zugelassener Energieberater eine Prüfung erfolgt. Der Berater überprüft, ob das Unternehmen alle Kriterien für eine Förderung erfüllt.