Die Väterbeteiligung hat durch die gestiegene Erwerbstätigkeit von Frauen einen neuen Höchststand erreicht. Dies ist eines der zentralen Ergebnisse der Statistik zum Elterngeld, die Roderich Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes, am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Berlin vorstellte. Für mehr als jedes vierte Kind der insgesamt 678.000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater Elterngeld in Anspruch genommen.
Entscheidenden Einfluss auf die Frage, ob Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter die Leistung bezieht, hat die Erwerbstätigkeit von Frauen in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes. „Wenn Frauen einer Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der er Elterngeld bezieht“, erklärte Egeler. So wurden bei den 392.000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen Müttern mehr als 125.000 Partneranträge gestellt. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag der Anteil der Partneranträge lediglich bei zwölf Prozent. Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate, wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Väter nehmen nach wie vor größtenteils nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch. So bezogen mehr als drei von vier Vätern die Leistung für maximal zwei Monate. Nur knapp sechs Prozent der Väter nahm die Leistung für ein Jahr in Anspruch. Unter den insgesamt rund 810.000 Müttern und Vätern mit Elterngeldbezug gab es beinahe 499.000 Einzelanträge und 311.000 Personen mit einem Paarbezug. Es gab also gut 155.000 Paare, bei denen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld bezog. Rund 65 Prozent dieser Paare haben das Elterngeld kurzfristig zeitgleich bezogen. Bei rund 34 Prozent der Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung. Nur selten entschieden sich Paare dazu, das Elterngeld über den gesamten Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen.