Einkommensteuererklärung / Lohnsteuerjahresausgleich für 2007 bis 31.12.2011 erstellen

Arbeitnehmer und Rentner haben noch bis zum 31.12.2011 die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung bzw. Ihren Lohnsteuerjahresausgleich zu erstellen und beim Finanzamt einzureichen. Am 31.12.2011 läuft die reguläre Feststezungsfrist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleich ab. Eine Abgabe nach dem 31.12.2011 ist nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Sie sind sich unsicher, welche Kosten Sie dem Finanzamt als Werbungskosten, Sonderausgaben, außergwöhnliche Kosten, Handwerkerkosten oder haushaltsnahe Dienstleistungen erklären können? Kein Problem! Wir beraten Sie gerne und ausführlich im Rahmen der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein ABER KLAR! e.V..

 

Sie können Mitglied im ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein werden, soweit Sie keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und / oder aus selbständiger Arbeit erzielen bzw. umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführen. Dies gilt nicht, soweit die den Einkünften zugrunde liegenden Einnahmen gem. § 3 Nr. 12, 26 bzw. 26a EStG in voller Höhe steuerfrei sind.

Die Einnahmen aus den sonstigen Einkünften dürfen bei Einzelveranlagung 13.000€ und bei Zusammenveranlagung 26.000 € nicht übersteigen. Ihre Kosten sind nicht gegenzurechnen.

 

Der Lohnsteuerhilfeverein  ABER KLAR! e.V. ist ein eingetragener Verein, der Hilfeleistung in Steuersachen für seine Mitglieder erbringt. Eine Beratungsstelle ist in München, Schwanthalerhöhe direkt hinter der Theresienwiese gelegen.  Lohnsteuerhilfe verstehen wir als Dienstleistung von Mensch zu Mensch.

Da das deutsche Steuerrecht immer komplizierter und undurchsichtiger wird, gewinnt der Lohnsteuerhilfeverein vor allen bei den Steuerbürgern an Bedeutung, die nur einmal jährlich mit dem Finanzamt in Kontakt treten: zur Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. des Lohnsteuerjahresausgleich. Der Lohnsteuerhilfeverein hilft Ihnen dabei, Ihrer Steuererklärungspflicht nachzukommen bzw. sich die maximale Einkommensteuererstattung zu sichern. Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern.

Informieren Sie sich kostenfrei und unverbindlich in der Beratungsstelle unseres Lohnsteuerhilfevereins in München, Schwanthalerhöhe über die Wirkungsweise der Lohnsteuerhilfe.

 

ABER KLAR! e.V. Lohnsteuerhilfeverein

http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de

Ganghoferstraße 21

80339 München