Unverzichtbar ist die private Haftpflichtversicherung. Sie schützt das eigene Vermögen, wenn man einem Dritten einen Schaden zufügt. Trotzdem verzichten rund 30 Prozent der Bundesbürger auf diesen wichtigen Schutz.
In unserem Lebensbereich ist die Haftpflichtversicherung eigentlich eine der wichtigsten Versicherungen. Wenn wir einem Dritten einen Schaden zufügen, haften wir dafür, so die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Es gibt also eine Wiedergutmachungspflicht, diese erfolgt in der Regel auf finanzieller Basis. In manchen Fällen lässt sich so ein Schaden gerade noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Was aber, wenn die Schadensersatzleistung vierstellige Summen erreicht? Dann hilft nur noch der Schutz der Haftpflichtversicherung.
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Damit der Schutz der Haftpflichtversicherung auch im vollen Umfang greift, muss man seine Versicherung regelmäßig auf die aktuellen Lebensbedingungen anpassen. Denn neue Lebensumstände, die noch nicht im Versicherungsschutz Bestand haben, sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. Eine mögliche Konstellation ist z. B. der gemeinsame Bezug der ersten Wohnung. Haben beide Partner eine Haftpflichtversicherung? Welche kann gekündigt werden und in welcher muss nun der Partner neu aufgenommen werden? Dieses gilt, es zu berücksichtigen.
Viele Kunden haben ihre Haftpflichtversicherung noch vor 10 oder 20 Jahren abgeschlossen. Die Versicherungssummen waren damals noch völlig anders gestaltet. Das ist vor allem dann kritisch, wenn ein Personenschaden eine lebenslange Invaliditätsleistung vorsieht. Dann muss die Haftpflichtversicherung auch nur, gemessen an der Höhe der Versicherungssumme, nur anteilig zahlen.
Sind Mietsachschäden Bestandteil der Versicherung? Wenn nicht, sollten diese schnell ergänzt werden, sofern man Mieter einer Wohnung ist. Denn auch dort kann es zu Schäden kommen, die der Vermieter in Regress stellen kann. Beispiele gibt es hier genug, etwa eine beschädigte Duschkabine oder zerkratze Parkett- oder Laminatböden.
Auch über den Einschluss der Forderungsausfalldeckung sollte man sich Gedanken machen. Nicht jeder Haushalt in Deutschland verfügt über eine Haftpflichtversicherung. Die Forderungsausfalldeckung in der eigenen Haftpflichtversicherung ist eine Art Ersatz für die nicht vorhandene Haftpflichtversicherung des Schädigers. Ohne diese Ausfalldeckung kann der Geschädigte nämlich auf seinen entstandenen Kosten sitzen bleiben.
Verursachen deliktunfähige Kinder einen Schaden, so besteh für den Geschädigten kaum die Chance, den Schaden ersetzt zu bekommen. Doch mit der Deckung für Schäden durch deliktunfähige Kinder kann ein Baustein in der Haftpflichtversicherung integriert werden, damit in vielen Fällen der Nachbarschaftsfriede gewahrt bleibt.
Bildquelle: p. Kirchhoff, pixelio.de
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