Kein Vorrang für Schwimmer oder Springer – gefragt ist gegenseitige Rücksichtnahme
Ein siebenjähriger Junge sprang vom Dreimeterbrett und kollidierte beim Aufschlagen auf der Wasseroberfläche mit einem Schwimmer. Der Junge verklagte den Schwimmer und forderte Schmerzensgeld. Er meinte, der Schwimmer habe nicht die gebotene Vorsicht walten lassen, als er im Bereich des Sprungturms geschwommen sei. Die Richter des OLG Stuttgart (13 U 16/11) sahen das anders, wie die HUK-COBURG-Haftpflichtversicherung mitteilt.
Ihrer Auffassung nach stehen Schwimmer und Springer gleichermaßen in der Verantwortung: Beide müssen Rücksicht nehmen und Vorsicht walten lassen. Zumal das Becken sowohl zum Turmspringen als auch zum Schwimmen freigeben war. In der Konsequenz heißt das: Ein Schwimmer haftet nicht allein deshalb, weil er in einen Bereich schwimmt, der zum Springen freigegeben ist. Vom Schwimmer erwarten die Richter lediglich, dass er darauf achtet, ob ein Sprung bevorsteht, und dass er die Stelle meidet, wo es zur Kollision kommen könnte. Ansonsten dürfen Schwimmer auf die volle Aufmerksamkeit des Springenden vertrauen. Die Richter verlangen von letzterem, dass er vor dem Sprung genau hinschaut, ob das Becken unter ihm leer ist: zum Schutz der anderen, aber auch zu seinem eigenen. Diese Sorgfaltspflicht gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen.
Es war der Part des siebenjährigen Springers zu beweisen, dass der Schwimmer die Unfallsituation hätte vorhersehen können. Nur dann hätte der Beklagte haften müssen.
HUK-COBURG Versicherungsgruppe
Mit weit über neun Millionen Kunden versteht sich die HUK-COBURG Versicherungsgruppe als der große Versicherer für den privaten Haushalt. Beitragseinnahmen sowie Sparbeiträge der HUK-COBURG-Bausparkasse summierten sich 2010 auf 5,2 Mrd. Euro. Traditioneller Schwerpunkt des Geschäfts ist die Kfz-Versicherung, auf die knapp die Hälfte der Beitragseinnahmen entfallen. Mit deutlich über acht Millionen versicherten Kraftfahrzeugen ist die Unternehmensgruppe der größte deutsche Autoversicherer; in der privaten Haftpflicht- sowie in der Hausratversicherung hat sie jeweils Platz zwei inne.
Besondere Bedeutung haben für die HUK-COBURG Versicherungsgruppe traditionell die Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Vier Millionen ihrer Kunden zählen zu ihm; damit ist die HUK-COBURG Versicherungsgruppe auch der größte deutsche Beamtenversicherer.
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