Ein Fall für die Hundeversicherung: Zwei Kampfhunde verletzen Mädchen schwer

In mehreren Bundesländern gehört die Hundeversicherung zur Pflichtversicherung nach den Länder-Hundegesetzen. Dieses ist auch dringend notwendig, wie ein aktueller Fall aus Schleswig-Holstein zeigt.

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Wenn er zuschnappt, ist das ein Fall für die Hundeversicherung.

Am vergangenen Wochenende ist in Schleswig-Holstein ein 14-jähriges Mädchen durch zwei Kampfhunde schwer verletzt worden. Sie erlitt Bisswunden am Armen und Beinen, als sie versucht hat, die zwei sich balgenden Hunde zu trennen. Bei den Tieren handelte es sich um einen Boxer-Mischling und einen American Bulldog, die in Schleswig-Holstein nicht dem Gefahrhundegesetz unterliegen.

Gerade zum Schutz für die Opfer wird der Ruf nach der Hundeversicherung als Pflichtversicherung für Hundehalter wieder lauter, zumal in anderen Bundesländern die Hundeversicherung bereits Bestand der dortigen Hundegesetze ist.

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Die anschließende Jagd nach den beiden Tieren gestaltete sich als ziemlich aufwendig. Ein Hund musste mit dem Polizeiwagen verfolgt werden, er wurde sogar beschossen. Als dieser über Bahngleise versuchte zu entkommen, musste kurzfristig sogar der Zugverkehr gestoppt werden. Insgesamt wurde der Hund 14 Mal beschossen, um ihn zu töten. Der zweite Hund wurde von einem Feuerwehrfahrzeug überfahren, dessen Fahrer das Tier stoppen wollte.

Solche Vorfälle sorgen in der Politik dafür, dass der Schutz der Opfer neu überdacht werden muss. Bereits in mehreren Bundesländern wurden die Hundegesetze überarbeitet, zentraler Bestandteil hierbei ist u. a. die Hundeversicherung und der Hundeführerschein für den Halter. Die bundesweite Einführung der Hundegesetze wird von den Politikern als überfällig betrachtet. Wer einen Hund hält, sollte auch die notwendige Sachkunde nachweisen, um derartige Zwischenfälle vermeiden zu können. Auch soll die Hundeversicherung zur Pflicht werden, damit Opfer besser geschützt werden und ihre Schadensersatz- oder Schmerzensgeldforderungen nicht mühsam und zivilrechtlich einklagen müssen.

Zuletzt wurde in Niedersachsen das Hundegesetz novelliert, Experten halten dieses Gesetz zur Hundehaltung für das beste in Deutschland. Einerseits müssen alle Hunde mit Chip registriert werden, um herrenlose Hunde einfacher zuordnen zu können. Weiterhin ist der bereits erwähnte Hundeführerschein Pflicht, die Hundehalter müssen ihre Fähigkeit der Tierhaltung nachweisen. Mit der Hundeversicherung soll mit Deckungssummen von mindestens 500.000 Euro bei Personen- oder Sachschäden gewährleistet sein, dass Opfer auch entschädigt werden können.

Über 340 Tarife im Bereich der Hundeversicherung stellt das Internetportal vergleichen-und-sparen.de gegenüber, bereits ab 30,59 Euro im Jahr ist der Versicherungsschutz für den Vierbeiner möglich. Seit nunmehr 27 Jahren bietet vergleichen-und-sparen.de Erfahrung und Know-how im Bereich der Hundeversicherung wie auch für viele andere Tierversicherungen. Ein Vergleich, der sich lohnt, denn günstiger kann man Hund und Herrchen nicht absichern.

Bildquelle: Roland Peter, www.pixelio.de

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