easygold24 über das erste Urteil im PIM Gold Prozess

easygold24 Informationen über das erste PIM Gold Urteil.

easygold24 ist das Flaggschiff der renommierten Hartmann & Benz GmbH und eine kostenlose Handelsplattform für Gold. Aufgrund der Wertstabilität ist Gold in den vergangenen Jahren immer mehr in den Fokus gerückt und auch für Privatanleger interessant geworden. Doch wie überall, wo es um viel Geld geht und Menschen ein großes Interesse zeigen, kommt es immer wieder vor, dass sich Betrüger unter das Angebot mischen. Darunter fällt auch einer der größten Goldskandale der letzten Zeit: PIM Gold. Vor Kurzem ist ein erstes Urteil gefallen. Wie die Vorwürfe gegen PIM Gold lauten, was dieses für Anleger bedeutet und wie das erste Urteil ausgefallen ist, haben wir uns von easygold24 erläutern lassen.

WIE LAUTEN DIE VORWÜRFE GEGEN PIM GOLD?

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Darmstadt gegen die beiden Hauptbeschuldigten ist schwerer Betrug. Von easygold24 erfahren wir, dass sich der Vorwurf darauf begründet, dass Gold verkauft wurde, welches es physisch nicht gab. Möglich wurde dies nur, weil Privatanlegern bei PIM Gold Zinsen auf Goldkäufe versprochen wurden, auch Bonusgold genannt. Diese sollten die Käufer erhalten, wenn nach dem Goldkauf auch eine Einlagerung bei PIM Gold erfolgte. Aus Verkaufsprospekten und Vertragsbedingungen ist ersichtlich, dass die Firma den Kunden eine separate Lagerung zusicherte. Demnach sollte das Kundengold ausgesondert werden und zweifelsfrei zuordenbar gelagert werden, um vor einer Insolvenz geschützt zu sein. Jedoch kam es nie zu solch einer separierten Lagerung.

WAS BEDEUTET DAS FÜR ANLEGER?

Der Strafprozess hat zunächst keine Auswirkungen auf die zivilrechtliche Aufarbeitung, die seit der Insolvenz von PIM Gold Mitte September 2019 läuft. Die Insolvenz betrifft zahlreiche Privatanleger, die nun um das eigene Geld bangen. Jedoch könnten die Urteile des Strafprozesses auch den Anlegern zugutekommen, wie man von easygold24 in Erfahrung bringen kann. Denn kommt das Gericht wirklich zu der Entscheidung, dass die Firma nach einem Schneeballsystem gehandelt hat, könnten Provisionszahlungen angefochten werden und so mancher Privatanleger sein Geld zurückerhalten. Es wird vermutet, dass PIM Gold mit dem Geld aus neuen Goldverkäufen Vermittlerprovisionen getätigt hat und kein Gold für die Kunden erworben wurde. Dies scheint auch die Tatsache zu bestätigen, dass nie die wirkliche Menge an verkauftem Gold in den Tresorräumen der Firma gefunden werden konnte-

WIE LAUTET DAS ERSTE URTEIL?

easygold24 verweist auf ein Urteil vom 15.04.2021, bei dem vor dem Krefelder Landgericht eine Klage gegen einen Vermittler von PIM Gold Produkten gewonnen wurde. Dieser ist verurteilt zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen, abzüglich einer vom Insolvenzverwalter über das Vermögen der PIM Gold erhaltenen Auszahlung. Begründet werden die Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler wie folgt:

– Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, einen Interessenten über alle Umstände und Risiken, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind, umfassend zu informieren.
– Der Vermittler hat das Anlagekonzept, das Vertreten wird, auf Plausibilität, vor allem hinsichtlich der wirtschaftlichen Tragfähigkeit zu prüfen.

easygold24 erläutert weiter, dass, wenn diese nicht erfolgt, umfangreiche Schadensersatzansprüche entstehen, die sich aus folgenden Ansatzpunkten ergeben können:

– Täuschung über den Besitz von physischem Gold.
Im Fall des PIM Gold Skandals wurde den Kunden durch Verträge und Werbematerialien Glauben gemacht, dass das investierte Geld in Gold getauscht wird. Die Privatanleger glaubte, direkt in Feingold zu investieren. Tatsächlich erwarben die Kunden jedoch nur einen schuldrechtlichen Anspruch auf die Übereignung einer nicht genau bestimmten Goldmenge. Klärt der Anlagenvermittler nicht über diese Tatsache auf, ist dies eine Verletzung der Vermittleraufgaben.

– Unrealistische Renditeversprechen
Des Weiteren warb die Firma mit monatlichem Bonusgold von 0,6 %, merkt easygold24 an. Dies kommt einer Rendite von 7,2 % nahe. Eine Rendite durch Gold, das lediglich im Tresor liegt, ist aber unrealistisch und hätte durch den Vermittler geprüft werden müssen. Aber auch der zu hohe Goldpreis (30 % mehr als der normale Verkaufspreis) hätte einem Vermittler seltsam vorkommen müssen, betont easygold24 abschließend das Urteil.

easygold24 ist eine Handelsplattform für Gold und ein Angebot der Hartmann & Benz GmbH mit Sitz in Stuttgart-Fellbach. Unabhängig vom Standort haben Goldinvestoren die Möglichkeit Goldbarren in höchster Feingold-Qualität in diversen Stückelungen zum niedrigstmöglichen Verkaufspreis zu erwerben. Das Gold von easygold24 ist zertifiziert nach LBMA und hat eine Reinheit von 999,9 (24 Karat).

easygold24 sendet das Gold wahlweise physisch diskret verpackt zu oder verwahrt es auf Wunsch professionell und sicher in modernsten Hochsicherheitstrakten und Tresoranlagen.

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