Dr. Peters Schiffsfonds Anlegern der VLCC / „Glory“ – Reihe drohen Kapitalerhöhungen in Millionenhöhe.
Nicht immer müssen die zur Rettung wirtschaftlich angeschlagener Fondsschiffe zwischen den Schiffsfonds-Initiatoren sowie den Gläubigerbanken ausgehandelten Sanierungskonzepte zum nachhaltigen Nutzen der um ihre Einlagen fürchtenden Schiffsfonds-Anleger sein. Wie das in der jüngsten Ausgabe des Onlineportals www.fondstelegramm.de thematisierte Beispiel sieben in Schifflage geratener Dr. Peters Fondsschiffe, so genannte VLCC (Very Large Crude Carrier) Tanker, zeigt, bleibt den Schiffsfonds-Anlegern oftmals nur die Wahl, sich – bei Zustimmung – an der dem Sanierungskonzept zugrunde liegenden Kapitalerhöhung zu beteiligen oder – bei Ablehnung – Gefahr zu laufen, sicher geglaubte Ausschüttungen zurückzahlen zu müssen.
Schiffsfonds-Initiator Dr. Peters gelingt vorläufige Rettung von sieben VLCC Tankern
Wie das Online-Portal www.fondstelegramm.de in dessen jüngsten Ausgabe berichtet, konnte der Schiffsfonds-Initiator für sieben der insgesamt acht Dr. Peters VLCC Tanker mit den Konsortialbanken eine Tilgungsaussetzung der auf den Dr. Peters Fondsschiffen lastenden Darlehensverbindlichkeiten erzielen. Darüber hinaus gelang es dem Schiffsfonds-Initiator Dr. Peters, die Gläubigerbanken der unter der Flagge des Charterers Pacific Star fahrenden Schiffsfondstanker dazu zu bewegen, der bis Ende 2013 geltenden Aufhebung der loan-to-value- Klausel sowie der Aussetzung weiterer den finanziellen Handlungsspielraum der Fondsschiffe belastenden Währungsklauseln die Zustimmung zu erteilen. Außerdem sieht das zwischen dem Schiffsfonds-Initiator und den Gläubigerbanken ausgehandelte Sanierungskonzept ein gleichfalls bis Ende 2013 dauerndes Verwertungsverbot der sieben in Schräglage geratenen Dr. Peters VLCC Fondsschiffe vor.
Reederei Pacific Star gerät in Zahlungsschwierigkeiten
Das zwischen dem Schiffsfonds- Initiator und den Gläubigerbanken ausgehandelte Sanierungskonzept war notwendig geworden, nachdem der die Dr. Peters Schiffsfonds Tanker beschäftigende Charterer Pacific Star im Zuge rückläufiger Charterraten und sinkender Einnahmen in akute Liquiditätsschwierigkeiten geraten war. Nur das zwischen Dr. Peters und den Gläubigerbanken ausgehandelte Sanierungskonzept konnte die Zahlungsunfähigkeit des mit hohen Betriebs- und Instandhaltungskosten auf der einen und gestiegenen Kapitaldiensten auf der anderen Seite zu kämpfenden Reeders sowie ein Übergreifen auf die Dr. Peters VLCC („Glory“-Reihe) Fondsschiffe verhindern.
Dr. Peters Schiffsfonds-Sanierung: Anleger zahlen die Zeche
Wie www.fondstelegramm.de weiter berichtet, bemüht sich der Schiffsfonds-Initiator Dr. Peters derzeit, die Schiffsfonds- Anleger zu einer Kapitalerhöhung in einer Größenordnung zwischen 2 und 8 Millionen EUR zu bewegen. Ob sich die Anleger der betroffenen Dr. Peters Schiffsfonds zu den o.g. Kapitalerhöhungen werden bewegen lassen, ist derzeit noch völlig offen. Ebenso ungewiss ist derzeit, ob das seitens Dr. Peters den Schiffsfonds-Anlegern im Gegenzug angebotene anteilige Enthaftungsangebot, im Verhältnis der eingezahlten Kapitalhöhe von der Haftung, bereits erhaltene Ausschüttungen rückzahlen zu müssen, befreit zu werden, unter den betroffenen Schiffsfonds-Anlegern auf breite Zustimmung stoßen wird.
Denjenigen Schiffsfonds-Anlegern, die sich bereits im Vorfeld der geplanten Kapitalerhöhung verweigern, dürften hier nach Einschätzung der www.fondstelegramm.de Analysten auf wenig Verständnis des Schiffsfonds-Inittators hoffen: Dr. Peters Schiffsfonds-Anleger, die sich einer Kapitalerhöhung verweigern, müssen demnach mit einer Rückforderung bereits erhaltener und bis dato sicher geglaubter Ausschüttungen rechnen.
Sanierungskonzept bringt Dr. Peters Schiffsfonds-Anlegern keine abschließende Sicherheit
Doch auch diejenigen Dr. Peters Schiffsfonds-Anleger, die sich an der geplanten Kapitalerhöhung beteiligen werden, dürften nach Einschätzung der Analysten von www.fondstelegramm.de nur kurzfristig zur Ruhe kommen: Denn für den Fall, dass das anhaltenden Missverhältnis zwischen sinkenden Einnahmen auf der einen sowie steigenden Ausgaben für Unterhalt der Dr. Peters Fondsschiffe und Bedienung der Kapitaldienste auf der anderen Seite auch im kommenden Jahr fortdauern wird, dürften die Gläubigerbanken spätestens nach Auslaufen des Verwertungsverbots Ende 2013 einen Notverkauf auf die Tagesordnung bringen. Doch nicht nur das 2014 ausgelaufene Verwertungsverbot dürfte nach Einschätzung von www.fondstelegramm.de die Dr. Peters Schiffsfondsanleger um sicher geglaubte Ausschüttungen fürchten lassen: Im gleichen Jahr werden die dem Charterer Pacific Star gestundeten Rückstände zur Zahlung fällig.
Dr. Peters Schiffsfondsanleger nicht schutzlos gestellt
Betroffene Dr. Peters – Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit deren Situation nicht abfinden, sondern umgehend den Rat eines auf Bank- und Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalts suchen.
Sollten betroffene Dr. Peters – Schiffsfonds-Anleger von ihrem Anlageberater oder von ihrer Bank nicht umfassend über die Risiken einer Beteiligung an einem Schiffsfonds aufgeklärt worden sein, so bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche. Des Weiteren kommt für die Anleger von Schiffsfonds in Betracht, gegen die Initiatoren der Fonds und gegen den Vertrieb Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben.
Vertrieb von Schiffsfonds oftmals über Banken und Sparkassen
Recherchen unserer Kanzlei zufolge wurden viele der derezeit notleidend gewordenen geschlossenen Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden diese Schiffsfonds-Beteiligungen oftmals als besonders sichere Anlage empfohlen. Auf Risiken wie Totalverlust wurde regelmäßig nicht hingewiesen. Auch wurde die Höhe der weichen Kosten in den Beratungsgesprächen in der Regel nicht bzw. nicht ausreichend offengelegt. Aufgrund der kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichthofes bestehen deshalb gute Chancen für die Schiffsfonds-Anleger, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Was können betroffene Dr. Peters – Schiffsfonds-Anleger jetzt tun?
Geschädigte Anleger problematischer Dr. Peters Schiffsfonds sollten in jedem Fall ihre in Betracht kommenden Ansprüche zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
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