Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Eine große Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort führt bei vielen Arbeitnehmern dazu, dass sie in der Nähe des Arbeitsorts eine zweite Wohnung anmieten. In diesen Fällen lässt der Gesetzgeber den Abzug der berufsbedingten Kosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zu. Für die Zweitwohnung am Arbeitsort können Miete und Nebenkosten sowie ggf. auch Aufwendungen für die notwendige Einrichtung in Schlaf- und Wohnzimmer, für das Bad und die Küche, inklusive Geschirr und Elektrogeräte etc., angesetzt werden.
Für die Anerkennung dieser doppelten Haushaltsführung ist es jedoch erforderlich, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Arbeitnehmers nach wie vor am heimischen Wohnort befindet. Dort muss sich der Arbeitnehmer finanziell und wirtschaftlich an der Haushaltsführung beteiligen und diese Hauptwohnung auch regelmäßig aufsuchen.
„Bei Ehegatten ist die wirtschaftliche Beteiligung an der Haushaltsführung am Lebensmittelpunkt kein Problem“, so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender. „Bei Alleinstehenden schaut die Finanzverwaltung aber genau hin“, so Strötzel weiter.
Sind alle steuerlichen Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllt, können neben den oben genannten Aufwendungen weitere Kosten abgezogen werden:
– Fahrtkosten: Für die wöchentliche Familienheimfahrt zum Lebensmittelpunkt kann der Arbeitnehmer die Entfernungspauschale geltend machen.
– Verpflegungsmehraufwendungen: In den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung kann zudem ein Pauschbetrag in Höhe von 24 EUR täglich angesetzt werden.
– Zweitwohnung: Auch Aufwendungen für die Wohnungsuche und den Umzug in die Zweitwohnung können gegen Nachweis abgesetzt werden, wobei auch die Rechnung für ein Immobilieninserat oder die Maklerprovision vom Finanzamt anerkannt werden.
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über 700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen sind im Internet unter www.vlh.de zu finden bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.
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