DJE Real Estate wird abgewickelt

Schadensersatz für Anleger des Immobilienfonds.

Kurz vor Silvester informierte die Fondsgesellschaft DJE Investment die Anleger des Immobilien Dachfonds DJE Real Estate darüber, dass der Fonds aufgelöst wird. Bei dem 220 Millionen Euro schweren DJE Real Estate werden derzeit die meisten Immobilienfonds, in die investiert wurde, abgewickelt oder es bestehen spezielle Kündigungsfristen bei Großanlegerfonds, sodass der DJE Real Estate kurzfristig keine liquiden Mitteln beschaffen konnte, um Anleger auszubezahlen. Hinzu kommt, dass viele Immobilienfonds des DJE Real Estate in den letzten Jahren in ihren Werten berichtigt werden mussten.

Seit der Ankündigung der Auflösung des DJE Real Estate können seine Anteile nur noch unter Inkaufnahme extrem niedriger Börsenpreise verkauft werden: gehandelt werden die Anteile an dem DJE Real Estate gerade ca. 37 % unter seinem offiziellen Wert, der von der Fondsgesellschaft bei 8 Euro festgesetzt wurde. Für Anleger des DJE Real Estate lohnt sich diese Möglichkeit deshalb im Moment kaum, sodass die ordentliche Abwicklung abgewartet werden sollte. Während dieser Zeit, die unter Umständen mehrere Jahre betragen kann, sollen die Bestandteile des DJE Real Estate verkauft und die Erlöse an die Anleger ausbezahlt werden.

Wie lange diese Abwicklung gehen wird, kann nicht vorhergesagt werden, da manche der im Portfolio des DJE Real Estate enthaltenen Fonds ihre Anleger nur in Raten ausbezahlen, wie z.B. der TMW Immobilien Weltfonds, der Morgan Stanley P2 Value. Weiterhin ist natürlich auch fraglich, wie viel Kapital am Ende an die Anleger zurückfließt.

Anleger des DJE Real Estate, die diese Unsicherheiten nicht länger tragen möchten, sollten deshalb ihre Ansprüche von einem spezialisierten Anwalt überprüfen lassen, sodass unter Umständen keine Verluste aus der Anlage zu tragen sein werden. Wurden Anleger bei Beteiligungserwerb falsch beraten, also z.B. nicht ordnungsgemäß über die Risiken des DJE Real Estate aufgeklärt, so stehen ihnen Schadensersatzansprüche gegen ihre Anlageberater zu. Ein solcher Anspruch besteht auch dann, wenn Anlegern Provisionen der Banken für die Vermittlung der Anteile an dem DJE Real Estate verschwiegen wurden.
Anleger des DJE Real Estate sollten also die Möglichkeit der Rückabwicklung umgehend überprüfen lassen, vor allem ist in diesem Zusammenhang immer auf eine Verjährung der Ansprüche zu achten, die jederzeit eintreten kann.

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