Nach der Ankündigung der rechtsextremen Kleinpartei „Pro Deutschland“, den im Internet kursierenden islamfeindlichen Film öffentlich aufführen zu wollen, entwickelt sich in Deutschland eine Diskussion über mögliche rechtliche Schritte gegen die Aufführung. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CDU) hat am Montag angekündigt, „mit allen rechtlich zulässigen Mitteln“ verhindern zu wollen, dass der Film gezeigt wird. Laut Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) werde derzeit geprüft, ob es die Sicherheit gefährde, wenn der Film öffentlich gezeigt werde.
Ein generelles Verbot des Films ist aufgrund der in Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes garantierten Meinungsfreiheit hingegen unwahrscheinlich. Einschränkungen dieser Freiheit sind nur möglich, wenn der Film gegen ein gültiges Gesetz verstößt, jugendgefährdend ist oder die persönliche Ehre einer Person verletzt. „Pro Deutschland“ will den Film „Unschuld der Muslime“ im November in Berlin aufführen. Falls sich kein Kinobetreiber findet, soll die Vorführung „in einer Art Lagerhalle“ stattfinden, so der Parteivorsitzende Manfred Rouhs am Montag. Der aus den USA stammende islamfeindliche Film sorgt seit Tagen für teils blutige Ausschreitungen in der arabischen Welt. In mehreren Ländern sind westliche Botschaften angegriffen worden. Am vergangenen Freitag hatten Demonstranten die deutsche Botschaft in der sudanesischen Hauptstadt Khartum in Brand gesetzt.