Dieselfahrverbote in Berlin: Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

Fahrer älterer Dieselfahrzeuge müssen sich in der Hauptstadt auf Straßensperrungen ab 2019 einstellen. Zunächst geht es um einzelne Streckenabschnitte – aber das könnte nur der Anfang sein, heißt es am 10. 10. 2018 bei SPIEGEL Online.

Das Gericht hat das Land Berlin verpflichtet, Dieselfahrverbote für mindestens elf Straßenabschnitte in der Innenstadt zu verhängen. Dort dürfen laut Urteil spätestens ab Ende Juni 2019 keine Diesel-Pkw und keine Diesel-Lkw der Euro-Abgasnormen 1 bis 5 mehr fahren. Außerdem müsse das Land für weitere 117 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern prüfen, ob Verbote nötig sind, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) dort einzuhalten, heißt es.

Wie viele Menschen wären von einem Fahrverbot betroffen?

Millionen von Dieselfahrern, schreibt SPIEGEL Online, denn das Fahrverbot gelte natürlich nicht nur für Berliner, sondern für alle Besucher und Pendler der Stadt. Nach den Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) waren demnach Anfang 2018 allein in Berlin mehr als 200.000 Diesel-Pkw zugelassen, die unter die Euro-1- bis Euro-5-Norm fielen. Das entspreche etwa jedem sechsten Auto.

Hinzu kommen größere Fahrzeuge wie Lkw und Busse. Zunächst wollte die Umwelthilfe laut SPIEGEL Online die Fahrverbote für Diesel der Abgasnormen Euro 1 bis Euro 5 in der gesamten Innenstadt durchsetzen – das sei ihr nicht gelungen. Manche dieser Autos seien erst drei bis vier Jahre alt. Auch Fahrverbote für Euro-6-Fahrzeuge könnte die Senatsverwaltung in die Fahrverbote einschließen, heißt es.

Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie  HIER.

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Käufer von abgasmanipulierten Dieselautos sollten unbedingt jetzt Ansprüche geltend machen.

  • In Frage kommen Gewährleistungsansprüche und solche auf Nachlieferung.
  • Bei der letzten Variante fällt auch kein Nutzungsersatz an.
  • Sie erhalten ein fabrikneues Fahrzeug und stellen Ihr altes beim Händler auf den Hof.

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Dieser Text gibt den Beitrag vom 11.10.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

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