Die vorlaeufige Deckung bei der Autoversicherung

Die vorlaeufige Deckung bei der Autoversicherung

Um für ein Kraftfahrzeug die Zulassung zum Straßenverkehr zu erhalten, muss für das Fahrzeug eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. In der Regel besteht zum Zeitpunkt der Zulassung aber noch kein rechtsgültiger Versicherungsvertrag. Bis dieser in Kraft tritt, sorgt die vorläufige Deckungszusage der Autoversicherung für den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz.

So erhalten Sie die Deckungszusage

Wenn Sie ein Kraftfahrzeug zulassen wollen, müssen Sie sich vor dem Gang zur Zulassungsstelle mit Ihrem zukünftigen Versicherer in Verbindung setzen, denn ohne Versicherungsnachweis wird man Sie unverrichteter Dinge wieder nach Hause schicken. Bei der Versicherung Ihrer Wahl stellen Sie den Antrag auf eine KFZ-Versicherung für Ihr neues Fahrzeug, erhalten Sie dann von ihr als Nachweis für die vorläufige Deckungszusage eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb-Nummer). Die früher übliche Versicherungsbestätigungskarte wird nur noch selten ausgestellt, da mittlerweile fast alle Zulassungsstellen die Gültigkeit der eVb-Nummer online überprüfen können.

Was ist versichert?

Im Normalfall umfasst der Versicherungsschutz nur Ihre Haftpflicht als Fahrzeughalter. Um einen weiter gehenden Versicherungsschutz, wie eine Teil- oder Vollkaskoversicherung, für die Zeit bis zum Inkrafttreten des eigentlichen Versicherungsvertrages zu erhalten, sollten Sie diesen ausdrücklich vereinbaren und sich schriftlich von Ihrem Versicherer bestätigen lassen. Sonst gilt die vorläufige Deckungszusage nur für Haftpflichtschäden, selbst dann, wenn Sie eine Kasko-Versicherung beantragt haben.

Wie lange gilt die vorläufige Deckungszusage?

In der Regel gewährt Ihnen die Autoversicherung Versicherungsschutz bis zu dem Zeitpunkt, an dem Sie die Versicherungspolice durch Zahlung des Beitrags einlösen. Der Zeitraum der vorläufigen Deckung wird dann zu dem Tarif abgerechnet, der in Ihrem Vertrag vereinbart ist. Kommt kein Versicherungsvertrag zustande, weil Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen oder der Versicherer Ihren Antrag ablehnt, wird die vorlaeufige Deckung für den versicherten Zeitraum nach Kurzzeittarif abgerechnet und damit ist das Versicherungsverhältnis beendet.

Die vorlaeufige Deckung als ein separates Rechtsverhältnis

Die Deckungszusage Ihrer Versicherung wird zwar im Zusammenhang mit Ihrem Versicherungsantrag erteilt, ist aber trotzdem rechtlich unabhängig davon. Weder die Versicherung, noch Sie selbst sind aufgrund der Deckungszusage zum Abschluss eines Vertrages verpflichtet. Falls Sie von Ihrem Antrag zurücktreten wollen, sollten Sie allerdings darauf achten die Widerspruchsfrist einzuhalten, da die Deckungszusage sonst rückwirkend unwirksam wird, wenn Sie die Versicherungspolice nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Frist einlösen.

Welche Unterlagen benötigen Sie nun für die Zulasssung mehr dazu unter kfzversicherungsvergleich.net/welche-unterlagen-kfz-zulassung.php

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