Verbraucherportal informiert über gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen zur Versicherungspflicht
(ddp direct)Der Abschluss einer Versicherung gegen bestimmte Risiken ist insbesondere für abhängig Beschäftigte obligatorisch. Doch auch für Autofahrer oder Angehörige bestimmter Berufsgruppen kann die Unterzeichnung eines Versicherungsvertrags gesetzlich vorgeschrieben sein. Grundsätzlich unterscheidet man daher zwischen versicherungspflichtigen staatlichen Versicherungen auf der einen und privaten Pflichtversicherungen auf der anderen Seite.
Eine gesetzliche Zwangsmitgliedschaft besteht im bundesdeutschen Recht für alle Versicherungszweige der Sozialversicherung. Versicherungspflichtige Personengruppen müssen sich daher kraft Gesetzes beispielsweise in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie in der Rentenversicherung versichern und monatlich Beiträge abführen. Das Spezialportal http://www.versicherungspflicht.org/ gibt einen Überblick über die Pflichtversicherungen in Deutschland und liefert Hintergrundwissen u.a. zu folgenden Themen:
– gesetzliche Vorschriften in den verschiedenen Sozialversicherungen
– private Pflichtversicherungen
– Konsequenzen für Nicht-Versicherte
– Möglichkeiten zur Befreiung von der Versicherungspflicht
Allgemeine Krankenversicherungspflicht seit 2009
Die wohl weitreichenste Veränderung der letzten Jahre ist in diesem Zusammenhang die Einführung der allgemeinen Krankenversicherungspflicht. Seit dem 1.1.2009 müssen alle in Deutschland lebenden Personen die Mitgliedschaft bei einer Krankenversicherung nachweisen können. Mit der Neuregelung sollen möglicherweise auftretende medizinische Behandlungskosten ausreichend abgesichert sein, die ohne einen gültigen Versicherungsschutz schnell den finanziellen Ruin bedeuten könnten. Unter http://www.1a.net/krankenversicherung/krankenversicherungspflicht bietet das Verbraucherportal 1A.NET Umfassende Informationen zur aktuellen Krankenversicherungspflicht.
Versicherungspflicht auch in der privaten Krankenversicherung
Auch die private Krankenversicherung (PKV) blieb von der Neuerungen nicht unberührt. Personen ohne gültige Krankenversicherung, die aber zuvor bei einem privaten Anbieter versichert waren oder aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit der privaten Versicherungsbranche zuzuordnen sind, mussten sich bis 1. Februar 2009 bei einem der aktuell 46 PKV-Unternehmen versichern. Ist dies bis zu diesem Datum nicht geschehen, drohen zumindest rückwirkende Beitragszahlungen.
Um die finanziellen Belastungen der neuen Krankenversicherungspflicht für Betroffene möglichst gering zu halten, wurde zudem ein neuer PKV-Tarif geschaffen: Der sogenannte Basistarif orientiert sich weitgehend an den Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung und kann von versicherungspflichtigen Personen in der PKV in Anspruch genommen werden. Das Portal Aecura.de hat unter http://www.aecura.de/private_krankenversicherung.html weiterführende Hintergrundinformationen über die private Krankenversicherung zusammengestellt.
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