Die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung ist vor allem bei Unfällen mit Personenschaden von größter Bedeutung

Trotzdem man an einem Unfall keine Schuld hat, findet man sich nicht selten vor Gericht wieder. Schutz und Sicherheit bietet die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

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Ein Unfall mit Personenschaden landet meistens vor Gericht. Die Wahrnehmung der eigenen rechtlichen Interessen kann sehr teuer werden, daher ist die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung schon fast unverzichtbar.

Wer am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, ist immer dem Risiko ausgesetzt, in einen Unfall verwickelt zu werden. Schnell kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen, je nachdem, wie schwer der Unfall war. Ohne anwaltliche Hilfe sollte man sich nicht auf ein solches Verfahren einlassen, viel zu hoch ist das Risiko, dass die eigenen rechtlichen Interessen nicht ausreichend Beachtung finden. Für die Kostendeckung beim Rechtsanwalt oder vor Gericht sorgt die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung.

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Wie schnell ein Unfall vor Gericht landen kann, zeigt ein Beispiel aus Rheinland-Pfalz: Ein Pkw-Fahrer musste an einer Kreuzung beim Rechtsabbiegevorgang anhalten, da die Fußgängerampel auf Grün stand. Als diese Ampel nun auf rot umgeschaltet ist, fuhr der Pkw-Fahrer an und kollidierte mit einem plötzlich auftauchenden Radfahrer. Dieser wurde so unglücklich vom Pkw erfasst, dass ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt die Folge war.

In dem anschließenden Prozess vor dem Oberlandesgericht ging es nicht nur um die Schuldfrage bei dem Unfall, sondern auch um die Ansprüche bezüglich Schadensersatz und Schmerzensgeld. Während der Radfahrer vehement die Schuld von sich wies, versuchte der Pkw-Fahrer immer wieder darzustellen, dass der Radfahrer augenscheinlich bei Rot die Ampel überfahren hatte und so mit seinem Fahrzeug kollidierte. Nicht zuletzt mussten bei dem Verfahren auch mehrere Zeugen angehört werden, die den Unfallvorgang beobachtet hatten. Dabei stellte sich in der Tat heraus, dass der Radfahrer die rote Ampel in halsbrecherischer Geschwindigkeit versucht hat zu überqueren.

Das Gericht kam zu dem Urteil, dass den Pkw-Fahrer keine Schuld an dem Unfall trifft. Somit sind auch die Ansprüche des Radfahrers gegen den Autofahrer gegenstandslos. Im Gegenteil, der Pkw-Fahrer kann nun seinerseits die Ansprüche auf Schadensersatz für das beschädigte Auto geltend machen.

Da das Verfahren vor dem Oberlandesgericht entschieden wurde, mussten sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. In der Regel trägt die unterlegene Partei die eigenen und die gegnerischen Anwalts- und Gerichtskosten – bei einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht schon eine kostspielige Angelegenheit. Für solche Fälle hilft die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, das Kostenrisiko zu senken, damit überhaupt die Möglichkeit besteht, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen, ohne dabei finanziell eingeschränkt zu sein.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

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