Bald ist es wieder soweit – viele gemietete Yachten werden in See stechen – doch was ist bei der Übergabe zu beachten?
Die Übernahme einer Yacht verlangt eine entsprechende Sorgfalt. Einzig und allein der Skipper ist zunächst haftend für alle Schäden. Im Schadensfall tritt in der Regel der Versicherer ein und reguliert zunächst die entstandenen Schäden. Der Selbstbeteiligungsbetrag (die Kautionssumme) wird dann einbehalten. Keinesfalls ausgeschlossen ist aber eine nachfolgende Regressnahme durch den Versicherer beim Skipper, insbesondere dann, wenn eine Fahrlässigkeit oder gar grobe Fahrlässigkeit vermutet wird. Aus diesem Grund sollte der Skipper auch immer eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen, die einen Rechtsschutz im Streitfall und eine weitere Regulierung garantiert.
Aber noch mal zurück zur Charter. Um Preisnachlässe zu erhalten werben die Verchartergesellschaften mit den entsprechenden Frühbucher-Rabatten. Anzahlungen sind damit sehr früh vor dem Charterzeitraum zu leisten häufig mehr als 6 Monate im Voraus. Die geleisteten Anzahlungen sind in der Regel nicht insolvenzsicher angelegt, sodass diese in einem solchen Fall der Insolvenzmasse zufließen. Es empfiehlt sich daher immer nach Abschluss eines Chartervertrages und Zahlung einen Sicherungsschein zu verlangen (Bankbürgschaft). Gute Verchartergesellschaften machen das grundsätzlich.
Die Übernahme der Yacht sollte sehr sorgfältig erfolgen, wobei es weniger wichtig ist, ob alle Tassen im Schrank und Besteck in der Schublade sind. Es geht hier um die Seetüchtigkeit des gecharterten Fahrzeuges, um die Mindest- und Mehrausrüstung und den tatsächlichen Zustand. Hierbei gilt es keine Kompromisse einzugehen. Solche Angaben wie … „die Segel tun es noch“, …. „Sie brauchen kein Licht, Sie fahren ja nur tagsüber“,….“die alten Seekarten sind noch gut, die neuen zeigen nur ganz wenig Unterschiede“,… „wofür einen Kompass, Sie haben doch GPS“,…. usw. sind völlig unqualifiziert und neben der Sache.
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