Wenn ein Pferd krank wird und tierärztlich behandelt wird, können hohe Kosten für die Heilbehandlung auf den Pferdehalter zukommen. Mit der Pferdekrankenversicherung werden die Kosten deutlich gesenkt.
Gut geschützt mit der Pferdekrankenversicherung durch ein langes Leben.
Ein Pferd unterliegt gesundheitlichen Risiken ebenso wie der Mensch und benötigt im Krankheitsfall eine tierärztliche Versorgung. Der Mensch ist krankenversichert und muss sich über die Kosten der Behandlung in der Regel keine Gedanken machen. Hingegen wird eine aufwendige Heilbehandlung für ein Pferd schon zu einem Kostenrisiko. Schnell sind vierstellige Beträge erreicht, wenn der Tierarzt benötigt wird. Helfen kann in einem solchen Fall die Pferdekrankenversicherung.
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Silvia Becker ist begeisterte Hobbyreiterin und bewegt sich viel mit ihrem Pferd in der freien Natur oder beim Springtraining auf der Koppel auf dem heimischen Bauernhof. Um dem Pferd ausreichend Bewegung zu verschaffen, hat sie auf einer Wiese einen kleinen Hindernisparcours aufgebaut. Beim Springtraining ist es dann passiert: Das Pferd tritt unglücklich auf eine Stange und verletzt sich dabei. Der Tierarzt stellt einen Fesselträgeranriss fest, der langwierig behandelt werden muss. Die Kosten für die Heilbehandlung trägt die Pferdekrankenversicherung von Frau Becker – immerhin rund 1.400 Euro.
Pferde können sich auf vielfältige Weise verletzen. Dabei sind schon kleine Schnitt- und Risswunden schnell ein Fall für den Tierarzt. Bereits eine Wunde mit einer Tiefe von mehr als 0,5 cm muss tierärztlich behandelt werden. Ein Fall für die Pferdekrankenversicherung. Auch Risswunden können häufig auftreten, z. B. wenn sich das Pferd am Stacheldrahtzaun der Koppel verletzt hat. Bei einer Länge von mehr als 1,5 cm sollte ebenfalls der Tierarzt sich um das Tier kümmern.
Problematischer wird es, wenn eine Verletzung nicht sofort erkannt werden kann. Schließlich werden Pferde nicht rund um die Uhr beaufsichtigt. Daher kann eine Schnitt- oder Risswunde auch dazu führen, dass sich das Pferd am Folgetag nicht mehr richtig bewegen kann. Nun gilt es, die Situation richtig einzuschätzen. Bei übermäßiger Belastung kann das Pferd weiteren Schaden nehmen. Daher muss das Tier unmittelbar zum Tierarzt, wenn das nicht möglich ist, die Wunde selber versorgen und den Tierarzt anfordern.
Die Pferdekrankenversicherung kann bereits ab dem 4. Lebensmonat abgeschlossen werden. In der Regel ist das Eintrittsalter des Pferdes auf 11 Jahre begrenzt. Wegen der hohen Kosten einer Heilbehandlung wird aber wohl jeder verantwortungsvolle Pferdehalter sich um den Schutz der Pferdekrankenversicherung bemühen, denn die Kosten für eine aufwendige tierärztliche Versorgung sind nicht ohne Weiteres aus der eigenen Tasche bezahlbar. Als Pferdehalter trägt man viel Verantwortung für sein Tier und dazu zählt eben auch die Gesunderhaltung.
Bildquelle: A. S., www.pixelio.de
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