Die Pferdehaftpflichtversicherung schützt bei hohen Schadensersatzforderungen

Schwere Unfälle mit Pferden sind nicht an der Tagesordnung. Trotzdem ist die Pferdehaftpflichtversicherung für Pferdehalter unverzichtbar.

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Gut geschützt im Schadensfall mit der Pferdehaftpflichtversicherung

Zu einem tragischen Unfall kam es in den vergangenen Tagen bei Sundern im Hochsauerlandkreis, als ein 36- jähriger Pkw-Fahrer ein freilaufendes Pferd mit seinem Fahrzeug erfasste. Der Autofahrer wurde dabei lebensgefährlich verletzt und musste nach dem Transport in das Krankenhaus Arnsberg in eine Spezialklinik verlegt werden. Das Pferd verendete an der Unfallstelle. Ein zweites ausgebrochenes Pferd konnte zum heimatlichen Reiterhof zurückgebracht werden. Für Pferdehalter kann ein solcher Vorfall ohne den Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung zum finanziellen Aus führen.

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Obgleich eines der Pferde durch die Kollision verendete, steht der Pferdhalter dennoch in der Haftung. Denn vermutlich wurde der Unfall durch das plötzliche Auftauchen des Tieres auf der Fahrbahn ausgelöst. Ähnlich wie der Halter eines Kraftfahrzeuges unterliegt ein Pferdehalter der Gefährdungshaftung. Allein die bloße Haltung eines Pferdes stellt aus der Sicht der Gesetzgebung eine Gefährdung dar. Darum lässt sich dieses Risiko auch nicht mit der privaten Haftpflichtversicherung abdecken. Hier muss eine separate Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Was wird nun die Folge sein? Vermutlich werden auf den Pferdehalter Schmerzensgeld- und Schadensersatzforderungen zukommen. Die Problematik ist in vielen Fällen, dass Pferdehalter sich der Gefahr, die von einem Pferd ausgehen kann, nicht bewusst sind. Betreiber von Reiterhöfen oder Reitschulen verfügen sicherlich über den notwendigen Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung. Doch Pferdehalter, die ein Einzeltier halten, um damit Ausritte zu unternehmen oder private Kutschfahrten zu machen, stehen oft ohne den notwendigen Versicherungsschutz dar. Schließlich ist die Pferdehaftpflichtversicherung auch keine Pflichtversicherung.

Kommt es zu einem Gerichtsfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung, ist in der Regel eine Geldstrafe die Folge. Die ist aber im Gegensatz zu den zivilrechtlichen Konsequenzen relativ gering, zumal solche Vorfälle nicht aus dem Vorsatz heraus entstehen. Kommt es zu Forderung in einem Zivilprozess, wird die Pferdehaftpflichtversicherung umso dringender benötigt. Denn hier geht es dann um Schmerzensgeld, Schadensersatz, Lohnausfall und Kosten für die Heilbehandlung. Da können schnell mehrere Zehntausend Euro anfallen. Eine Summe, die sicherlich jeden Pferdehalter ohne entsprechenden Schutz ins finanzielle Abseits stellt.

Im Mai des vergangenen Jahres wurde eine Pferdehalterin zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt, weil ihr ausgebrochenes Pferd einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hat. Das strafrechtliche Verfahren ist damit beendet. Doch auf zivilrechtlicher Ebene werden sicherlich noch einige Forderungen gestellt werden. Hier zeigt sich deutlich, dass der Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar ist.

Solche Schadensereignisse sind nicht an der Tagesordnung. Es sind vielmehr die kleinen Dinge, mit denen sich die Pferdehaftpflichtversicherung beschäftigt. Dazu gehören eingetretene Stalltüren, zerbissene Reitgegenstände oder ein gebissener Artgenosse. Aber auch hier können schnell Summen in vierstelliger Höhe zusammenkommen.

Bildquelle: Christof Zach, pixelio.de

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