Nach einer 23-jährigen Honorarstabilität ist zum 01.Januar 2012 eine neue Gebührenverordnung für Zahnärzte (GOZ) in Kraft getreten. Ohne Zahnzusatzversicherung wird somit der Gang zum Zahnarzt ab diesem Jahr deutlich teurer.
Durch die GOZ wird in der Zahnheilkunde die Honorierung von Privatzahnleistungen geregelt.
Hierunter fallen etwa Implantate sowie hochwertiger Zahnersatz. Werden die anzusetzenden Gebührenpositionen der neuen Gebührenordnung mit denen der bisherigen Fassung verglichen, kann eine signifikante Honoraranhebung für kostenmäßig entscheidende Positionen festgestellt werden. Hiervon betroffen sind insbesondere die Versorgung mit Kronen und sonstigem Zahnersatz sowie die Einbringung von Implantaten. Bei näherer Betrachtung fällt auf, dass sich durch die Reform insbesondere Positionen verteuert haben, bei denen der Patient vertraglich ausnahmslos zur Leistung eines Eigenanteils verpflichtet ist. Damit ist festzuhalten, dass Patienten ohne Zahnzusatzversicherung zukünftig noch tiefer in die eigene Tasche greifen müssen.
Anhand des folgenden Beispiels lassen die finanziellen Auswirkungen der GOZ-Reform sehr gut nachvollziehen. Eine Implantatversorgung inklusive Krone ging nach der alten GOZ 88 hinsichtlich der Hauptabrechnungspositionen mit einem Punktewert von 3.130 einher. Die neue GOZ 2012 sieht für dieselbe Leistung nunmehr 4.690 Punkte vor. Wird der Mittelsatz in Höhe von 2,3 zugrunde gelegt, resultiert eine Kostensteigerung von etwa 200-300 EUR. Die Honorarsteigerung erfasst unter Berücksichtigung der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen 50% dieser Behandlungspositionen.
Deutlich höher fällt die Rechnung aus, wenn etwaige Steigerungsfaktoren zu einem 3,5-fachen Ansatz führen. Ein vollständiges Ausreizen der Gebührenspanne (Faktorenauswahl), käme dem Patienten ohne Zahnzusatzversicherung demnach noch teurer zu stehen. Da die Bezuschussung der Regelleistungen seitens der GKV unverändert bleibt, gehen die Kostensteigerungen, sofern keine Zahnzusatzversicherung besteht, ausschließlich zu Lasten des Patienten. Die deutliche Anhebung des Honorars beschränkt sich allerdings nicht nur auf die Implantatversorgung. Auch Zahnersatz ist hiervon betroffen. Kronen, die bei Voll-Verblendung oder Vollkeramik als Privatleistungen anzusehen sind, haben sich um etwa 20% verteuert. Noch drastischer sind die Kostenerhöhungen für Teleskopkronen (Doppelkronen) ausgefallen – nämlich nahezu um sagenhafte 90%. Damit ist hochwertiger Zahnersatz deutlich teurer geworden.
Mit einer Zahnzusatzversicherung, kann der Patient die Kostensteigerungen größtenteils auf das private Versicherungsunternehmen abwälzen. So ist auch zukünftig sichergestellt, dass Zahnersatz bezahlbar bleibt und eine notwendige Versorgung nicht hinausgeschoben oder gar ausgeschlossen wird. Da die Kostenübernahme zwischen den einzelnen Anbietern der Zahnzusatzversicherung teils deutlich abweicht, sollte vorab ein Leistungsvergleich vorgenommen werden. Schließlich lassen die Vertragsunterlagen mancher Versicherungsgesellschaft aufgrund von Höchstgrenzen und Klauseln unter dem Aspekt der Transparenz sehr zu wünschen übrig. Ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung, etwa unter www.beste-zahnzusatzversicherung.com, hilft den eigenen Geldbeutel zu schonen. Denn während einige Versicherer im Falle einer Versorgung mit Implantaten eine Kostenerstattung von 50% vorsehen, erweisen sich andere mit einer Übernahme von 90% deutlich kundenfreundlicher. Es ist grundsätzlich darauf zu achten, ob sich die angegebenen %-Sätze inklusive oder ohne GKV-Leistungen verstehen. Denn auch hierbei wird der Kunde nicht selten in die Irre geführt. Deutliche Unterschiede lassen sich auch beim Zahnersatz mittels Kronen, Brücken oder Prothesen feststellen. Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung variieren hierbei oftmals zwischen 30% und 90%. Auch Kunststofffüllungen erfreuen sich als zahnfarbene Alternative zur gängigen Amalgamfüllung großer Beliebtheit. Allerdings wird diese Behandlung, die mit Kosten von bis zu 500 EUR einhergehen kann, von der GKV lediglich mit 30 bis 50 EUR bezuschusst.
Die Zahnzusatzversicherung sorgt mit Erstattungen von bis zu 100% dafür, dass derartige Maßnahmen stets bezahlbar bleiben.
Ein Blick in den Vergleichsrechner www.beste-zahnzusatzversicherung.com zur Zahnzusatzversicherung lohnt nicht zuletzt auch deshalb, weil die Versicherungsunternehmen für eine teils sehr ähnliche Zahnzusatzversicherung deutlich unterschiedliche Prämien verlangen. Und niemand möchte für ein und dieselbe Zahnzusatzversicherung mehr bezahlen, als unbedingt notwendig.
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Die continoa GmbH mit Sitz in Neusäß betreibt derzeit zwei Vergleichsportale für Versicherungen: www.beste-zahnzusatzversicherung.com und www.beste-pflegezusatzversicherung.com. Dabei geht die continoa GmbH einen ganz neuen Weg: um bestmögliche Verbraucher-Orientierung zu bieten, wurden die beiden Portale speziell aus der Verbraucher-Perspektive entwickelt. Für jede Portal-Entwicklung und den laufenden Betrieb stellt die continoa GmbH exklusiv Experten bereit, die Praxis Know-How und Expertise einbringen.
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