Die nachweihnachtliche Umtausch-Odyssee

Achtzig Prozent aller Berufstätigen hatten zwischen Weihnachten und Neujahr frei. Diese freien Tage nutzte ein Großteil für den Umtausch ihrer ungeliebten Weihnachtsgeschenke.

Wenn der Weihnachtsmann mal wieder nur unschöne Krawatten, langweilige Bücher oder sonstigen Krimskrams in seinem Sack bereit hielt, dann bleibt einem nichts anderes übrig, als mit Kassenbon im Gepäck zu probieren, die Ware umzutauschen. Um die Sachen auf dem Dachboden oder im Keller zu deponieren ist kein Platz mehr, denn Tante Trude verschenkt die billigen Tassen bereits seit einigen Jahren. Wichtig zu wissen ist, dass Geschäfte nicht verpflichtet sind Artikel umzutauschen, weil beispielsweise eine falsche Größe gekauft wurde oder weil die Ware schlichtweg nicht gefällt, berichtet der Kleinanzeiger Dortmund. Wenn Läden ihre Ware zurück nehmen, geschieht das allein aus Kulanz. Meist tauschen sie nur gegen einen Gutschein ihres Ladens und meist auch nur innerhalb von 14 Tagen gegen Kassenbon um. Der Beschenkte muss sich also wohl oder übel an den Schenker wenden um den Kassenbon zu erbitten.

Für den Fall, dass das Geschenk einen Makel vorweist, sieht das ganze jedoch anders aus. Dann handelt es sich nicht um einen Umtausch, sondern um eine Reklamation. Entweder kann der Verkäufer den Fehler ausbessern oder der Kunde kann vom Kaufvertrag zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Mit Gutscheinen sollte sich in diesem Fall keiner zufrieden geben, denn Bargeld steht einem in so einen Fall zu.

Falls das geliebte Geschenk online gekauft wurde, besteht ein Rückgaberecht von 14 Tagen. Ohne Angabe von Gründen kann man die Ware zurücksenden und bekommt sein Geld zurück. Das gilt für alle Online-Shops in Deutschland und ist gesetzlich so fest gelegt.

Wenn man sein Geschenk zu spät umtauschen möchte oder an einen wenig kulanten Händler geraten ist, dann bleibt einem nur das Geschenk im Internet zum Tausch oder Verkauf anzubieten. Gerade kurz nach Weihnachten haben Internetauktionshäuser Hochkonjunktur.

Wenn man im kommenden Jahr nicht die selbe Umtausch-Odyssee erleben möchte, macht es Sinn seinen Lieben einen Wunschzettel zu geben. Dann heißt es auch nicht: alle Jahre wieder- das Umtauschen der Weihnachtsgeschenke, sondern die Freude über die Geschenke hält auch nach Weihnachten an.