Die Kommission für Urheberrecht in Spanien startet den Krieg gegen illegale Download-Sites

Neue Zeiten für das Urheberrecht in Spanien. Die spanische Regierung marschiert mit voller Kraft in den Kampf zum Schutz der Unternehmen im Bereich der Musik- und Filmindustrie. Befehl der Kommission für Urheberrecht ist dem Paradies des Copyrights in Spanien ein Ende zu setzen.

Vorangetrieben durch die Zustimmung der derzeitigen Regierung für das nun allgemein bekannte „Sinde-Wert“ Gesetz, hat die kürzlich ins Leben gerufene Kommission für Urheberrecht in den letzten Wochen die ersten acht Verfahren gegen Websites eingeleitet, die bezichtigt werden, direkte Downloads oder Links urheberrechtlich geschützten Inhalten anzubieten. Insgesamt sind bereits mehr als 300 Anträge seit Bildung der Kommission, am 1 März von 2012, eingegangen.

Entsprechend hat sich die Präsidentin der Kommission, Maria Teresa Lizaranzu, und Verantwortliche für kulturelle Politik des Ministeriums für Bildung, Kultur und Sport geäußert: „Es geht darum, Hindernisse für die illegalen Praktiken im Internet zu schaffen.“

Das Verfahren läuft in folgender Weise ab:

Es muss durch Anzeige des Rechtsinhabers der vermeintlich verletzten Urheberrechte eingeleitet werden. Die Kommission wird im Fall des Zulassens der Anzeige Maßnahmen ergreifen, damit die Nutzung der Services unterbrochen bzw. die betroffenen rechtswidrigen Inhalte zurückgezogen werden, und immer dann, wenn der Anbieter direkt oder indirekt ein Erwerbsziel verfolgt, das einen Vermögensschaden verursacht hat oder verursachen könnte.

Vor Anwendung dieser Maßnahme muss die Kommission dem Beschuldigten eine Frist von höchstens 48 Stunden gewähren, damit er die angegebenen Inhalte freiwillig entfernt oder gegebenenfalls in seiner Verteidigung, unter anderen möglichen Argumenten, vorbringt eine Genehmigung zu besitzen bzw. die Anwendbarkeit einer der Schranken des Urheberrechts geltend macht.

Das Verfahren endet durch Entscheidung der Kommission, die zugleich den verwaltungsrechtlichen Weg beendet. Jedenfalls ist um die Maßnahme vollstrecken zu können zwingend eine vorherige richterliche Genehmigung hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Grundrechte der Meinungs- und Informationsfreiheit erforderlich.

Unter den betroffenen Websites sind bis zu diesem Zeitpunkt unter anderen www.bajui.com und www.cinetube.es, und voraussichtlich sind für die folgenden Wochen noch Weitere zu erwarten.

José María Busqué, Rechtsanwalt in Barcelona, sagt: „Die ersten Entscheidungen sollen Anfang Juli verkündet werden. Abzuwarten bleibt, wie die Gerichte über die Zulassung der Vollziehung der Entscheidung über die Schließung der entsprechenden Websites entscheiden werden“.

Für mehr Information: jbusque@mmmm.es

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