Der war bisher immer lieb und hat noch nie jemanden geschadet, das sind die die Worte von Hundehaltern nach einen Haftpflichtschaden, der durch den Hund, des Hundebesitzers verursacht worde.
Ein Hundehalterhaftpflichtversicherung Vergleich ist für jeden Hundebesitzer unverzichtbar, denn ein teurer Schaden kann mit dem vierbeinigen Freund schnell geschehen. Er kann auf die Straße laufen und einen Unfall verursachen, einem Passanten oder dem Briefträger das Hosenbein zerreißen oder einen Radfahrer zu Fall bringen. Als Halter hätten Sie dann mit hohen Schadenersatzforderungen zu rechnen. Wenn Menschen auch noch verletzt werden, gar Behinderungen davontragen, werden die Ansprüche unabsehbar hoch. Ohne die Hundehalterhaftpflicht droht der finanzielle Ruin, und das lebenslänglich.
Jeder Hund hat Instinkte
Sie sind sich möglicherweise sicher, dass Ihr Hund niemandem schaden möchte, dennoch sollten Sie die Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen. Dabei ist es egal, ob Sie Frauchen oder Herrchen eines Dackels oder einer Dogge sind. Auch der kleinste Hund kann sich im Teppich der Ferienwohnung verbeißen oder die teure Vase der Großtante herunterwerfen. In diesem Moment springt die Hundehalterhaftpflicht für Sie ein, unabhängig davon, ob Sie sich schuldhaft verhalten haben. Die Versicherung schützt hinsichtlich der Gefährdungshaftung, die allein dadurch besteht, dass Sie einen Hund halten. Damit sind Sie für jedes Verhalten des Tieres und auch mögliche Schäden verantwortlich. Dieser Passus findet sich im § 823 BGB. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung reguliert Personen-, Sach- und Vermögensschäden und wehrt unberechtigte Forderungen ab, wodurch sie als passive Rechtsschutzversicherung wirkt.
Vergleich der Hundehalterhaftpflicht
Es gibt für die Versicherung unterschiedliche und vielfältige Angebote, weshalb Sie sich vor dem Abschluss gründlich informieren siehe: kostenloser Hundehaftpflichtversicherung Vergleich sollten. Neben den Beitragskosten spielen auch die Bedingungen und Leistungen der Anbieter eine große Rolle. Dabei sind folgende Gesichtspunkte genau zu überprüfen:
-Selbstbeteiligung: Wenn ein Selbstbehalt in der Versicherung enthalten sein kann, sollten Sie dessen Höhe genau überdenken. Je höher dieser Selbstbehalt ausfällt, desto niedriger wird sich die Versicherungsprämie gestalten. Für Hundebesitzer, deren Tier des Öfteren kleine Schäden verursacht, kann das unter Umständen teuer werden. Allerdings wird die Versicherung bei zu häufigen Schadensfällen möglicherweise irgendwann die Police kündigen.
-Sondertarife: Listenhunde (sogenannte „Kampfhunde“) werden naturgemäß mit höheren Tarifen belegt, allerdings nicht bei jeder Gesellschaft. Andere Versicherer bieten wiederum eine entsprechende Police gar nicht an. Jede Gesellschaft führt ihre eigenen Listen, daher ist ein Versicherungsvergleich für ein derartiges Tier besonders komplex.
-Leinenzwang: Bei den wenigsten Versicherern wird generell noch ein Leinenzwang vorgeschrieben, lediglich gesetzliche Bestimmungen sind zu beachten, die regional unterschiedlich ausfallen. Darauf ist zu achten, ansonsten erlischt der Versicherungsschutz. Einige Gesellschaften haben allerdings in ihre Vertragsbedingungen einen generellen Leinenzwang für Kampfhunde inkludiert, darauf ist zu achten.
-Deckungssumme: Diese kann recht hoch gewählt werden, die Preisunterschiede für mehrere Millionen Euro höhere Deckung sind sehr gering. Bei wirklich gravierenden Schäden sind Sie für die hohe Deckung sehr dankbar.
-Versicherungsumfang: Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind bei allen Gesellschaften versichert, aber gerade Sachschäden nicht für jeden Ort. Mietsachschäden sollten eingeschlossen sein, also diejenigen Schäden, die Ihr Hund in einer fremden Wohnung (auch der Ferienwohnung) anrichtet.
-Versicherte Personen: Manche Hundehalter übergeben ihr Tier gelegentlich der Obhut anderer Personen. Das muss in der Versicherungspolice abgedeckt werden.
-Aktivitäten: Sollte Ihr Hund an Wettkämpfen oder sonstigen Aktivitäten teilnehmen, bedürfen diese einer besonderen Absicherung in der Hundehalterhaftpflicht. Auch das Training gehört dazu.
Die Versicherungsbedingungen sind also beim Abschluss essenzieller als die Höhe des Beitrages, die natürlich ebenso nicht vernachlässigt werden darf. Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten und Ausschlüsse sind ebenso bedeutend.
Verhalten im Schadensfall
Wenn ein Schaden passiert ist, haben Sie die Pflicht, unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Unverzüglich bedeutet in diesem Fall, dass die Meldung innerhalb einer Woche abgegeben wird. Des Weiteren benötigt der Versicherer von Ihnen wahrheitsgemäße und detaillierte Informationen über das Geschehen, den Umfang und die Art des Schadens sowie das Verhalten beteiligter Personen und Zeugen. Ohne diese Angaben – oder bei ihrer Unrichtigkeit – könnte der Versicherungsschutz verloren gehen. Die geschädigte Person muss ihren Schadenersatzanspruch auch innerhalb einer Woche anzeigen. Daher werden die persönlichen Daten sowie die Angaben über Ihre Versicherung im Schadensfall ausgetauscht. Verfassen Sie daher die Schadenanzeige mit der geschädigten Person gemeinsam. Beide Parteien müssen diese unterzeichnen.
Als Versicherungsnehmer sollten Sie alles unternehmen, was den Schaden gering hält. Bei Verletzten werden Sie sich um diese kümmern, den Unfallort sichern und einen Notdienst verständigen. Auch sind Sie Ihrem Versicherungsunternehmen gegenüber verpflichtet, alle rechtlichen Schritte des Geschädigten zu melden. Sollte Ihnen dieser Mahnbescheide zusenden, müssen Sie unverzüglich und eigenständig Widerspruch einlegen. Sie dürfen keinen Schadenersatzanspruch akzeptieren, ohne mit Ihrer Versicherungsgesellschaft Rücksprache zu halten.
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Klaus Brüggemann
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