Als Hundehalter ist man sehr schnell mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert. Dagegen kann man sich mit der Hundehaftpflichtversicherung schützen.
Seine Neugier am Gartenzaun kann schnell zu einem Schaden führen. Die beste Absicherung für Herrchen ist die Hundehaftpflichtversicherung.
Als Hundehalter muss man jederzeit damit rechnen, dass der treue Vierbeiner seinem Spieltrieb erliegt und es dabei zu einem Schaden kommen kann. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haftet man für alle Schäden, die vom Hund verursacht werden. In manchen Situationen kann das ganz schön teuer werden. Die Hundehaftpflichtversicherung reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche. Damit muss der Hundehalter bei größeren Schäden nicht um seine Existenz bangen – und der Geschädigte wird mit seiner Forderung schnell befriedigt.
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Jörg Finken ist mit seinem Hund auf seiner allabendlichen Runde unterwegs. Es wird langsam dunkel und er möchte noch schnell die Tagesthemen schauen. Beim Betreten des Mehrfamilienhauses kommt ihnen die Nachbarin entgegen, die noch eben den Müll hinunterbringt. Der Hund von Herrn Finken freut sich so sehr über die Begegnung – schließlich hat Frau Machow immer ein Leckerchen für ihn übrig – dass er an ihr hochspringt. Überrascht von der freudigen Begrüßung fällt Frau Machow hin und verliert dabei ihre Brille. Dabei ist das Glas zerbrochen. Der Schaden liegt bei rund 100 Euro und wird von der Hundehaftpflichtversicherung übernommen. So bleibt der nachbarliche Friede gewahrt.
Ein Arztbesuch hat einen Schaden von mehr als 100 Euro zur Folge. Frau Urban wollte bloß schnell zum Arzt, um ein Rezept abzuholen. Auf dem Rückweg ist sie noch in die Apotheke gegangen, um das Rezept einzulösen. Bei ihrer Rückkehr hört sie ihre Hündin schon im Treppenhaus bellen und jaulen. Als sie die Wohnungstür aufschließt, stellt sie fest, dass ihre Hündin die Tür im unteren Bereich stark zerkratzt hat, sodass die Oberfläche geschliffen, gespachtelt und neu lasiert werden muss. Als Mieterin der Wohnung ist sie für die Instandsetzung beschädigter Mietsachen verantwortlich. Durch die Hundehaftpflichtversicherung ist dieser Mietsachschaden abgedeckt und wird übernommen.
An einem sonnigen Nachmittag macht es sich Herr Klein auf seiner Terrasse gemütlich. Noch ein bisschen Sonne tanken, bevor am Montag der Alltag wieder losgeht. Sein Hund liegt zu seinen Füßen und döst. Plötzlich springt dieser auf und macht sich durch eine Lücke in der Hecke in Richtung Straße davon. Unmittelbar darauf hört Herr Klein Hilferufe und lautes Bellen von zwei Hunden. Er springt auf und rennt ebenfalls zur Straße. Dort hat sich sein Hund gerade in einen anderen Hund verbissen. Herrn Klein gelingt es die beiden Kontrahenten zu trennen, doch der andere Hund trägt schwere Blessuren davon, die auch tierärztlich behandelt werden müssen. Die Rechnung bekommt Herr Klein prompt einige Tage später präsentiert, die durch seine Hundehaftpflichtversicherung übernommen wird.
Kleine Schäden geschehen häufig und sind sicherlich für den einen oder anderen Hundehalter auch nichts Ungewöhnliches. Fahrlässig ist es aber dann, wenn man als Hundehalter nicht über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügt. Kommt es einmal zu einem größeren Schaden, etwa ein gebissenes Kind, werden die Schadensersatzforderungen schon deutlich höher ausfallen. Im schlimmsten Fall muss sich das Opfer über einen mühsam langen Zeitraum seinen Schadensanspruch erkämpfen.
Bildquelle: Jörg Sabel, www.pixelio.de
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