Jagen, spielen, toben – das ist die Lieblingsbeschäftigung von Hunden. Schnell kann es hier bei zu einem Schaden kommen. Die Hundehaftpflicht schützt Herrchen im Fall der Fälle vor den Schadensersatzansprüchen der Geschädigten.
Dem kleinen Flitzer geht es richtig gut. Und Herrchen auch, denn die Hundehaftpflicht schützt ihn vor den Schäden, die sein kleiner Vierbeiner anrichtet.
Hunde sind verspielte Tiere und haben einen enormen Bewegungsdrang. Besonders der Jagdinstinkt sorgt hin und wieder für Situationen, in denen der Hundehalter die Kontrolle über seinen Vierbeiner für einen Augenblick verlieren kann. Der Hund reagiert eben ein bisschen schneller. Dabei kann es schnell zu einem Schaden kommen, für den der Hundehalter gerade stehen muss. Schutz bietet in einem solchen Fall die Hundehaftpflicht, sie reguliert den Schaden. Auf Länderebene haben daher schon mehrere Parlamente die Hundehaftpflicht zur Pflichtversicherung für Hundehalter erhoben.
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Der Hund Bono von Peter Ottens hat einen solchen Schaden durch seinen Jagdtrieb verursacht. Auf der Jagd nach einem offensichtlichen herrenlosen Kaninchen entwickelte der Hund einen unheimlichen Antrieb. Entlang Fußwege jagte er das Kaninchen, selbst eine 75 cm hohe Hecke konnte ihn dabei nicht aufhalten. Bono sprang über die Hecke, leider grenzte diese unmittelbar an der Straße. Er prallte gegen ein langsam vorbeifahrendes Fahrzeug. Der Hund blieb dabei unverletzt, aber durch den Aufprall wurde die Beifahrerseite des Pkw stark eingedellt. Ein Fall, den die Hundehaftpflicht übernehmen wird.
Silke Oldenburg hat einen jungen Boxer namens Ben. Der schon prächtig entwickelte Vierbeiner entwickelt einen starken Bewegungsdrang und tobt gerne herum. Da Frau Oldenburg halbtags arbeitet, ist Ben auch schon mal in der Wohnung allein. Als Frau Oldenburg nachmittags von der Arbeit kommt, staunt sie nicht schlecht. Anscheinend ist Ben auf der Jagd nach einem seiner Spielzeuge mit voller Wucht gegen die Wohnungstür geprallt. Dabei ist der Glaseinsatz herausgebrochen und lag in Splittern vor der Tür. Gut, dass Ben dabei nichts passiert ist. Doch für die kosten muss Frau Oldenburg aufkommen. Immerhin, in ihrer Hundehaftpflicht sind auch Mietsachschäden versichert.
Wie schnell bei einem solchen Vorfall sogar Personen verletzt werden können, zeigt der Fall von Rüde Eiko. Aus der Begrüßung wurde ein Sturz mit schmerzhaften Folgen. Herrchen und Frauchen von Eiko haben zu Hause die Einschulung ihres Sohnes gefeiert. Eingeladen war auch die Patentante des Jungen. Diese fuhr mit dem Fahrrad über den Gehweg auf das Gartentor zu und eh sie sich versah, hat Eiko sie bereits zur Begrüßung angesprungen. Leider saß sie dabei noch auf dem Fahrrad und stürzte durch die Wucht zu Boden. Prellungen und Schürfwunden waren die Folge, ebenso ein stark beschädigtes Fahrrad. Wie Eiko überhaupt vom Grundstück herunterkam, konnte sich niemand erklären, das Gartentor war geschlossen. Dennoch, in diesem Fall wird die Hundehaftpflicht der Familie den Schaden am Fahrrad übernehmen. Die Patentante wird vermutlich kein Schmerzensgeld fordern, doch auch dieses wäre mit der Hundehaftpflicht abgedeckt.
Bildquelle: A. Reis, www.pixelio.de
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