Eine noch relativ neue Form der Absicherung der Arbeitskraft stellt die Funktionsinvaliditätsversicherung dar, welche den Versicherten vor finanziellen Risiken schützt, die durch besonders schlimme Einschränkungen der Gesundheit hervorgerufen werden. Dabei ist es unerheblich, ob die Gesundheitsschädigung durch eine Krankheit oder einen Unfall erfolgt ist.
Die Funktionsinvaliditätsversicherung übernimmt daher grundsätzlich eine ähnliche Aufgabe wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung: Sie zahlt eine monatliche Rente, wenn die Person schwer erkrankt ist. Dies betrifft folgende Bereiche:
– dauerhafte Invalidität durch Unfall,
– schwere Organschäden (inklusive Krebserkrankungen),
– Verlust von Grundfähigkeiten (wie z. B. Sehen, Hören, Sprechen)
– und Pflegebedürftigkeit.
Bei der Funktionsinvaliditätsversicherung wird die versicherte Monatsrente dann gezahlt, wenn der Versicherte unter einer der versicherten Erkrankungen leidet. Im Gegensatz dazu bezieht sich die Berufsunfähigkeitsversicherung darauf, ob man seinen zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen noch ausüben kann.
Die Voraussetzungen für die Rentenzahlung sind in der Funktionsinvaliditätsversicherung vergleichsweise streng: In der Regel muss eine dauerhafte Gesundheitsschädigung und ein bestimmter Schweregrad der Erkrankung erreicht sein. Vorübergehende leichtere Erkrankungen oder auch die meisten psychischen Erkrankungen führen folglich nicht zu einer Zahlung durch die Versicherungsgesellschaft.
Dafür ist die Funktionsinvaliditätsversicherung allerdings auch deutlich preiswerter als eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung. Insbesondere bei körperlich anstrengenderen Berufen, Pflegeberufen oder beispielsweise diversen Handwerksberufen kann die Funktionsinvaliditätsversicherung eine sehr gute und preiswerte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.
Eine Absicherung von 1.500,- Euro monatlicher Rentenzahlung liegt für eine 30-jährige Frau oder einen 30-jährigen Mann beispielsweise bei knapp 30,- Euro Monatsbeitrag.
Der Hauptunterschied beider Vertragstypen erklärt sich darin, wann die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Rente zahlen muss: Bei der Funktionsinvaliditätsversicherung entscheidet die Schwere der aufgetretenen Erkrankung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich in erster Linie nicht nach dem Schweregrad der Erkrankung, sondern danach, ob die versicherte Person noch ihren Beruf ausüben kann oder nicht.
Weitere Informationen zur Funktionsinvaliditätsversicherung sind auf der Internetseite www.funktionsinvaliditaet.young-insurance.de zu finden.
Bergische Assekuranzmakler GmbH
Lise-Meitner-Straße 5-9
42119 Wuppertal
Telefon: 0202 – 317 13 155
Telefax: 0202 – 317 13 165
www.funktionsinvaliditaet.young-insurance.de
info@young-insurance.de
Ansprechpartner für die Presse: Bogdan Kellinger
Bildquelle: © olly / fotolia.com
Über Bergische Assekuranzmakler GmbH (Deutschland, Wuppertal)
Die Bergische Assekuranzmakler GmbH ist als unabhängiger Versicherungsmakler tätig. Das Unternehmen mit Sitz in Wuppertal hat sich eine qualitativ hochwertige Beratung auf die Fahnen geschrieben und setzt auf eine nachhaltige, soziale und ökologische Geschäftspolitik.
Hierzu kooperiert die Bergische Assekuranzmakler GmbH mit mehr als 100 unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Kunden werden hauptsächlich über das Internet, telefonisch oder auf dem Postweg betreut – sowohl bei der Angebotserstellung als auch im Schadenfall.
Einer der Schwerpunkte der Beratungstätigkeit liegt im Bereich der Absicherung biometrischer Risiken (Berufsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Krankheiten).
Die Stärke des Unternehmens Bergische Assekuranzmakler GmbH zeichnet sich durch eine sehr hohe Marktabdeckung, hervorragend ausgebildete Mitarbeiter und verschiedene auf bestimmte Zielgruppen zugeschnittene Angebote aus. Mit einer individuellen Analyse und der Nutzung modernster Vergleichssoftware werden Interessenten und Kunden objektiv und unabhängig beraten.