Herdecke, 22.11.2012 (pk) Im pflegerischen Alltag werden, wie überall im medizinischen Leistungsbereich, Daten erhoben und später archiviert. Das dient zum einen der Dokumentation und zum anderen der Sicherung der Qualität. Für die Erhebung und Archivierung von Patientendaten gibt es gesetzliche Regelungen und spezielle technische Verfahren.
Auch die ambulante Krankenpflege bringt vieles mit sich, was zum Wohle der Pflegebedürftigen geschieht. Neben den pflegerischen Maßnahmen sind das auch Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung, wie zum Beispiel die Dokumentationen in der Pflegeakte. Damit wird alles auch für Dritte nachvollziehbar, was den Pflegebedarf, Art und Umfang der durchgeführten Maßnahmen und deren Wirkungen betrifft.
Die Akte
Im Bereich der ambulanten Pflege wird die aktuelle Pflegedokumentation sowohl aus pflegefachlichen, als auch aus vertraglichen Gründen beim Kunden aufbewahrt. Was „aktuell“ bedeutet, wird kundenorientiert festgelegt. In der Regel werden dafür drei Monate angenommen. Die Akte bietet somit die Möglichkeit, alles Wissenswerte zur Pflege des betreffenden Menschen für einen Zeitraum von drei Monaten nachzuvollziehen. Das ist nicht nur für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ambulanten Pflegedienstes wichtig, die gemeinsam für das Wohl der Kunden engagiert sind, sondern auch für solche Momente, wo sich, z.B. bei einer Einweisung zur stationären Behandlung, Ärzte und weitere Pflegefachkräfte mit dem Pflegebedürftigen beschäftigen.
Was Inhalt eine Pflegedokumentation ist, wurde vom Gesetzgeber vom Grundsatz her festgelegt. Vor allem handelt es sich um: Stammblatt, Pflegeanamnese, Biografieblatt, Bogen für ärztliche Anordnungen und Behandlungen, Medikamentenplan, Pflegeplanung, Pflegebericht (Beurteilung der Pflegewirkungen) und Durchführungsnachweise. Rechtlich handelt es sich bei der Pflegeakte um ein zusammenhängendes Dokument, das nicht verfälscht werden darf.
Elektronische Datenerfassung und – verwaltung
Die Computertechnik breitet sich immer weiter aus, auch im Bereich der ambulanten Pflege. Damit wird es leichter, die verschiedenen Daten zusammenzufassen und all denjenigen zur Verfügung zu stellen, die für den Pflegebedürftigen da sind. So wird wertvolle Zeit gespart. Aber selbstverständlich sind auch die elektronisch erfassten und archivierten Daten geschützt. Auch dieses wird vom Gesetzgeber ausdrücklich verlangt.
Die Mein PflegeService GmbH im nordrhein-westfälischen Castrop-Rauxel arbeitet mit modernsten Techniken und Verfahren. Ein eigenes internes Computernetzwerk, ein sogenanntes Intranet, steht zur Verfügung und die in Papierform geführten Akten werden sicher archiviert. Damit alles glatt läuft, wurde eine Datenschutzbeauftragte bestimmt. Außerdem lässt sich der Pflegedienst regelmäßig vom TÜV kontrollieren und zertifizieren. Geschäftsführer Ralf Sprave legt größten Wert darauf, mit allem auf dem neuesten Stand zu sein: „Die eingesetzte Technik steht den Beschäftigten als Arbeitsmittel im Rahmen der Aufgabenerfüllung zur Verfügung und dient insbesondere der Verbesserung der internen und externen Kommunikation, der Erzielung einer höheren Effizienz und der Beschleunigung der Informationsbeschaffung und der Arbeitsprozesse. Das geschieht alles zum Wohl unserer Kunden.“
Das erarbeitete Fachwissen wird anderen ambulanten Pflegediensten gern zur Verfügung gestellt. Ebenso werden Fragen von Pflegebedürftigen und von deren Angehörigen beantwortet. Für beides wurde eine kostenfreie Rufnummer eingerichtet: 0800 – 9739739