Die Kündigung eines Mietvertrags wegen Eigenbedarfs ist in Deutschland der häufigste Kündigungsgrund im Mietrecht. Oft wird der Eigenbedarf vorgeschoben. Wegen der hohen formalen Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung sollte diese aus der Sicht eines Vermieters nur durch einen Fachanwalt für Mietrecht ausgesprochen werden. Umgekehrt sollte ein von einer Eigenbedarfskündigung betroffener Mieter eine solche Kündigung stets durch einen Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen.
Frankfurt: Während der Mieter jederzeit das Mietverhältnis auch ohne Angabe eines Kündigungsgrundes kündigen kann, ist er selbst vor Kündigungen im Mietrecht geschützt: Der Vermieter muss bei einer Kündigung ein berechtigtes Interesse benennen, was bei einer Eigenbedarfskündigung der Fall ist.
Eigenbedarf besteht dann, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, einen Familienangehörigen oder eine zum Hausstand gehörende Person benötigt.
Eigenbedarf kann für Familienangehörige geltend gemacht werden: Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister. Nicht zum Kreis der engen Familienangehörigen gehören zum Beispiel: Eltern der Lebensgefährtin, Schwager, Cousinen etc.. Im Einzelfall sollte hierzu ein Fachanwalt für Mietrecht befragt werden.
Kündigt der Vermieter wegen Eigenbedarf, muss er genau angeben, für wen er die Wohnung benötigt.
Die Kündigung muss im Mietrecht schriftlich begründet sein. In der Begründung muss der Vermieter ausführen, für wen er die Wohnung benötigt und warum. Ansonsten ist die Kündigung unwirksam, weshalb auch aus diesem Grunde ein Fachanwalt für Mietrecht sowohl auf Vermieter-, als auch auf Mieterseite befragt werden sollte.
Die Eigenbedarfskündigung bedarf der Angabe von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen. Was als vernünftig und nachvollziehbar anzusehen ist, wird im Einzelfall geprüft.
Das Gegenstück zum Kündigungsrecht der Eigenbedarfskündigung des Vermieters bildet im Mietrecht die Sozialklausel, auch Härteklausel genannt. Auf Grund dieser Härteklausel kann der Mieter in seiner Mietwohnung wohnen bleiben, auch wenn der Eigenbedarf des Vermieters als berechtigt angesehen wird. Voraussetzung ist, dass die Durchsetzung der Eigenbedarfskündigung im Einzelfall eine besondere sittenwidrige Härte darstellt. Auch dies kann durch einen Fachanwalt für Mietrecht geprüft werden.
Oft entdecken die gekündigten Mieter nach ihrem Auszug, dass der Vermieter die von ihnen geräumte Wohnung nicht zum Eigenbedarf nutz. Dann ist die Eigenbedarfskündigung gegebenenfalls vorgeschoben gewesen. In diesem Fall kann der Vermieter schadensersatzpflichtig sein. Er muss dann die Kosten tragen, die dem Mieter durch den Umzug entstanden sind.
Jedem Mieter, dem wegen Eigenbedarfs gekündigt wird, ist zu empfehlen, einen Fachanwalt für Mietrecht zu befragen. Umgekehrt sollte kein Vermieter eine Eigenbedarfskündigung ohne Hilfe eines Fachanwalt für Mietrecht aussprechen.
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