DGHS fordert anlässlich des Deutschen Ärztetages die Streichung des Verbotsgesetzes § 217 StGB
Anlässlich des zurzeit in Hamburg stattfindenden Deutschen Ärztetages appelliert DGHS-Präsidentin Elke Baezner an die Ärzte, gerade vor dem Hintergrund des seit kurzem geltenden Verbots der organisierten Sterbehilfe ergebnisoffen und angstfrei ihren Patienten im Sterbeprozess zur Seite zu stehen. „Wir haben Sorge, dass sich Ärzte von der Gesetzeslage verunsichern lassen und Patienten, die ein aussichtsloses Leiden durch einen selbstbestimmten Tod abkürzen wollen, sich keinen Rat wissen. Entsprechende Nachfragen von Ratsuchenden bei uns zeigen, dass die Menschen in Deutschland den Eindruck haben, in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt zu sein und oft niemanden haben, an den sie sich vertrauensvoll wenden können.“ Nach dem Verbot der organisierten Suizidhilfe in Deutschland durch die Politik zögen die Menschen daraus die Konsequenz, dass sie sich weiterhin allenfalls nur an eine Schweizer Sterbehilfeorganisation wenden können. Baezner: „Der Wunsch der Menschen, auf einen Notausgang zurückgreifen zu können, ist ungebrochen.“
Jedoch: „Wir hören von den Sterbehilfeorganisationen in der Schweiz, dass sie immer mehr Anfragen aus Deutschland erhalten, welche sie vollumfänglich gar nicht bewältigen können.“ Daraus folgert Baezner: „Das als § 217 gültige Strafgesetz muss umgehend wieder gestrichen werden. Wir sind deshalb sehr froh, dass bereits eine erste Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anhängig ist und dass weitere folgen werden.“
Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery hatte in seiner Eröffnungsrede beim 119. Deutschen Ärztetag am Dienstag die Schaffung eines neuen Strafrechtsbestandes als „richtungsweisenden Beschluss“ bezeichnet. Das Gesetz sei eine „klare Absage an organisierte Sterbehilfe ohne strafrechtlichen Eingriff in das Patient-Arzt-Verhältnis.“ Zudem hatte Montgomery die „Überzeugungskraft unserer Argumente“ betont, welche „sich auch in der überraschend hohen Zustimmung zu dem von uns unterstützten Antrag“ niedergeschlagen habe. Die DGHS hatte in den vergangenen Monaten gemeinsam mit anderen humanistischen Organisationen und unterstützt von zahlreichen Prominenten und einer großen Zahl von Strafrechtsprofessoren vehement gegen eine Verschärfung des geltenden Strafrechts protestiert.
Elke Baezner: „Es ist offensichtlich, dass der Deutsche Bundestag im vorigen Herbst vielleicht im Sinne der Ärzte und der Kirchen entscheiden hat, aber sicherlich nicht im Sinne der Mehrheit der Bevölkerung. Deshalb muss das Gesetz wieder weg! Die Debatte um Sterbehilfe geht weiter.“
DGHS – Mein Weg. Mein Wille.
Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben, kurz DGHS, ist die bundesweit älteste und größte Patientenschutzorganisation in Deutschland. Sie versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 als Bürger- und Menschenrechtsbewegung zur Durchsetzung des Patientenwillens und des Selbstbestimmungsrechts des Einzelnen. Ziel ihrer Arbeit ist, dass Artikel 1 GG, die unantastbare Würde des Menschen, auch im Sterben gewahrt bleibt.
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