Die Anwaltskanzlei Sachse – Anwälte in Offenbach und Neu Isenburg – Familienrecht

Der Kindesunterhalt bei minderjährige Kinder

showimage Die Anwaltskanzlei Sachse - Anwälte in Offenbach und Neu Isenburg - Familienrecht
Anwalt Neu Isenburg – Anwalt Offenbach – Familienrecht

Die Eltern erbringen ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern durch den sogenennten „Naturalunterhalt“, indem sie ihnen Wohnung gewähren, sie verpflegen, sie kleiden und auch ansonsten für sie sorgen. Navh einer Trennung der Eltern, wird dieser Unterhalt von dem Elternteil allein erbracht, bei dem das Kind wohnt und erfüllt somit gegenüber dem minderjährigen Kind seine Unterhaltspflicht damit vollständig.
Der andere Elternteil ist nach der erfolgten Trennung zur Zahlung von „Barunterhalt“ verpflichtet. Das bedeutet, er muss dem betreuenden Elternteil monatlich einen Geldbetrag zum Unterhalt des Kindes zur Verfügung stellen.
Wie hoch der monatlich zu zahlende Kindesunterhalt ist, ist im Gesetz nicht geregelt. Allerdings verwenden die meisten Gerichte zu seiner Berechnung die „Düsseldorfer Tabelle“. Diese Tabelle gilt ab dem 01.01.2010 im gesamten Bundesgebiet.

Weitere Informationen zum Thema Familienrecht Neu Isenburg, Familienrecht Offenbach, Familienrecht Dreieich und Familienrecht Langen erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Anwaltskanzlei Sachse http://kanzlei-sachse.de – Anwalt Offenbach und Anwalt Neu-Isenburg.

Als in Langen (Hessen) und in Offenbach am Main ansässige Rechtsanwaltskanzlei vertreten und beraten wir Unternehmen und Privatpersonen aus der Region des Rhein-Main-Gebietes, schwerpunktmäßig aus Offenbach, Darmstadt und Frankfurt in juristischen Angelegenheiten.

Die individuellen juristischen Probleme unserer Mandanten erfordern stets maßgeschneiderte Lösungen. Wir nehmen uns daher Zeit für jeden Einzelfall.

Dabei sind wir vornehmlich an unseren Mandanten im Sinne einer dauerhaften Bindung interessiert und nicht in erster Linie am „Streitwert“ ihres einzelnen Rechtsproblems.

Wir decken heute bereits ein umfassendes Sperktrum an Rechtsdienstleistungen ab und erweitern dieses ständig, denn wir wollen für unsere Mandanten die Kanzlei für alle Lebenslagen sein.

Die Kanzlei betreut:

das Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Nachbarrecht
das Familienrecht
das Verkehrsrecht
das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
das Arbeitsrecht
das Erbrecht
das Verwaltungsrecht
das allgemeine Vertragsrecht und Zivilrecht

Kontakt:
Anwaltskanzlei Sachse
Fabian Sachse
August-Bebel-Str. 29
63225 Langen
info@kanzlei-sachse.de
06103/2707599
http://www.kanzlei-sachse.de