Immer mehr Arbeitnehmer fallen direkt in die Grundsicherung, wenn sie ihren Job verlieren. Dies hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ausgerechnet, wie die Tageszeitung „Die Welt“ (16. April) berichtet. Zwischen 2008 und 2011 stieg die Zahl derjenigen um 18,7 Prozent, die nach einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit direkt in des Hartz-IV-System rutschten, weil sie nicht innerhalb der letzten zwei Jahre zwölf Monate lang beschäftigt waren.
Während 2008 noch 621.000 Menschen diese Ansprüche nicht erfüllen konnten, waren es laut dem DGB 2011 bereits 736.800. Gleichzeitig habe der Anteil derjenigen, die aus der Erwerbsarbeit wegen des Arbeitsplatzverlustes ins Versicherungssystem kommen, abgenommen: um 9,5 Prozent zwischen 2008 und 2011. „Die soziale Sicherungsfunktion der Arbeitslosenversicherung nimmt stetig ab“, sagte DGB-Experte Wilhelm Adamy der „Welt“. Diese Entwicklung führt der DGB darauf zurück, dass die Arbeitsverhältnisse immer instabiler werden. Die Hürden für den Bezug von Arbeitslosengeld seien für viele zu hoch, sagt Adamy. Eine steigende Zahl von Beschäftigten falle nach Job-Verlust durch die Maschen des Versicherungssystems und sei direkt auf staatliche Fürsorge angewiesen. Sie schaffen es nicht, die nötigen Ansprüche schnell genug aufzubauen. Besonders schwierig sei die Situation etwa in der Zeitarbeit: Dort sei im vergangenen Jahr mit 45,2 Prozent fast die Hälfte der Zeitarbeiter, die ihre Beschäftigung verloren hat, direkt zum Hartz-IV-Empfänger geworden. Jeder vierte Arbeitslose ist 2011 sofort Hartz-IV-Empfänger geworden – vor vier Jahren war es nur jeder fünfte: 26,4 Prozent derjenigen, die ihren Job verlieren, sind im vergangenen Jahr sofort in die Grundsicherung gerutscht. 2008 hat dieser Anteil laut Adamy noch bei 21,5 Prozent gelegen. Der DGB nimmt diese Entwicklung zum Anlass, die Forderung aufzustellen, die Regelungen der Arbeitslosenversicherung „für alle kurzfristig Beschäftigten zu verbessern“; wie es in einem Positionspapier, das der „Welt“ vorliegt, heißt. Schon nach sechs Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sollen Arbeitslose den Anspruch auf drei Monate Arbeitslosengeld I bekommen, derzeit müssen sie mindestens zwölf Monate in die Versicherung eingezahlt haben, um sechs Monate Bezüge aus der Versicherung zu erhalten. Zudem will der DGB die Rahmenfrist wieder verlängern, in der dieser Anspruch erworben werden muss. Im Zuge der Hartz-Reformen war die Frist von 36 auf 24 Monate gekürzt worden – diese Reform soll wieder rückgängig gemacht werden. Seit diese Zugangsvoraussetzungen verschärft worden seien, zahlten vor allem unstetig Beschäftigte zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, erhielten im Risikofall aber oft keinen Versicherungsschutz, so Adamy.