DFB verurteilt Holstein Kiel zu Geldstrafe von 12.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Regionalligisten Holstein Kiel wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Das teilte der Verband in Frankfurt am Main mit. In der 46. Minute des DFB-Pokalspiels zwischen Holstein Kiel und Mainz 05 am 21. Dezember wurde im Kieler Zuschauerblock Pyrotechnik abgebrannt.

Zudem wurden während der von der ARD im Anschluss übertragenen Auslosung der Viertelfinalspiele nach der Auslosung der Begegnung zwischen Holstein Kiel und Borussia Dortmund während des Interviews mit dem Kieler Trainer Thorsten Gutzeit von einigen Kieler Spielern wiederholt unsportliche Gesänge angestimmt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Holstein Kiel trifft am 7. Februar im Viertelfinale des DFB-Pokals auf Borussia Dortmund.