DFB-Sportgericht verhängt 8.000 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC wegen zweier Fälle von fortgesetztem unsportlichen Verhaltens, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der Deutsche Fußballbund am Dienstag mit. In der 46. sowie in der 88. Minute des DFB-Pokal-Spiels zwischen dem Karlsruher SC und dem FC Schalke 04 am 26. Oktober 2011 wurden im Karlsruher Zuschauerblock Rauchbomben und Pyrotechnik gezündet.

Zudem wurde vor dem Beginn des Auswärtsspiels der 2. Bundesliga am 3. Dezember 2011 gegen Eintracht Frankfurt im Karlsruher Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet. Darüber hinaus wurden im Verlauf der ersten Halbzeit mehrere Böller gezündet. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.