Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Bayern München wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens, begangen durch drei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt. Das teilte der Deutsche Fußballbund am Montag mit. In der ersten Halbzeit des Bundesliga-Spiels zwischen dem FSV Mainz 05 und Bayern München am 27. November 2011 wurde im Münchner Zuschauerblock eine Rauchbombe gezündet.
Zudem wurde in der zweiten Spielhälfte im Gästeblock erneut Pyrotechnik abgebrannt. Kurz nach Anpfiff des Meisterschaftsspiels beim VfB Stuttgart am 11. Dezember 2011 wurden im Zuschauerblock der Münchner zwei Rauchbomben angesteckt. Darüber hinaus wurden während der ersten Hälfte des Münchner Heimspiels gegen den 1. FC Köln am 16. Dezember 2011 leere Bierbecher aus dem Münchner Block auf das Spielfeld geworfen. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.