DFB belegt Borussia Mönchengladbach mit Geldstrafe von 8.000 Euro

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Borussia Mönchengladbach wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro belegt. Das teilte der Verband in Frankfurt am Main mit. In der 21. Minute des Bundesligaspiels zwischen dem 1. FC Köln und Borussia Mönchengladbach am 25. November in Köln wurde im Mönchengladbacher Zuschauerblock ein Knallkörper gezündet.

Zudem wurden in der 30. Minute im Gästeblock drei Bengalische Feuer abgebrannt und erneut ein Knallkörper gezündet, eine Minute später wurde Rauchpulver entzündet. Darüber hinaus wurden in der 48. Minute zwei weitere Bengalische Feuer im Mönchengladbacher Block abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.