Deutscher Verbraucherschutzring e.V. übt massive Kritik an BaFin

Was wusste dieBaFin über die Anlegerskandale Prokon und S&K?

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Der DVS hilft geschädigten Anlegern

4. März 2014. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerät zunehmend in Kritik. Schon vor Jahren hätte sie, so das Handelsblatt, von den mutmaßlich betrügerischen Geschäften der Immobiliengruppe S&K wissen können. Dass der Windparkfinanzierer PROKON Altanleger mit dem Geld neuer Anleger ausbezahlt hatte, sei der Behörde ebenfalls bekannt gewesen. Allein bei diesen beiden Fällen gehe es um mehr als 1,5 Milliarden Euro Anlagekapital, so der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS). Dass bei Anlegern das Vertrauen in die BaFin schweren Schaden genommen hat, ist kein Wunder.

Eine der Hauptaufgaben der BaFin ist die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Handel mit Wertpapieren in Deutschland. Sie ist für Anbieter und Konsumenten gleichermaßen verantwortlich. Sie achtet auf die Solvenz von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistungsinstituten und sichert für Anleger, Bankkunden und Versicherte das Vertrauen in die Finanzmärkte und die darin agierenden Gesellschaften. „Das vermittelt Anlegern oft eine falsche Sicherheit“, so Jana Vollmann, Geschäftsführerin des DVS.

BaFin wusste von der PROKON-Schieflage

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hat die BaFin schon seit 2009 über die Schieflage bei PROKON Bescheid gewusst. Diese Aussage wurde mittlerweile von einem Sprecher der BaFin bestätigt. Da PROKON ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft betrieben hatte, musste in den Jahren 2008 / 2009 die Rechtsform des Unternehmens geändert und die bis dahin verkauften Fonds-Anteile abgewickelt werden. Dem Unternehmen fehlte dazu das Geld, so dass PROKON die Ausgabe von Genussrechten organisierte. So konnte der Windparkfinanzierer seine Altanleger mit dem Geld der neu akquirierten Anleger bezahlen. „In so einem Fall spricht man vom Schneeballsystem“, sagt die DVS-Geschäftsführerin. Stellt sich die Frage, warum die BaFin nicht eingeschritten ist. Die Aufsichtsbehörde aber habe dieses Vorgehen durch die zum Teil sehr allgemein formulierten Prospektangaben für abgedeckt angesehen. Jana Vollmann: „Die BaFin beruft sich gern auf die Nichtzuständigkeit. Auch in diesem Fall sei sie für weitere Kontrollen schlicht und einfach nicht zuständig gewesen.“

Wie das S&K-Schneeballsystem unter den Augen der BaFin wuchs

Auch im Anlegerskandal der mutmaßlich betrügerischen Immobiliengruppe S&K wusste die BaFin früh Bescheid, handelte aber nicht. Wie ein BaFin-Sprecher gegenüber der digitalen Tageszeitung Handelsblatt live erklärte, hätte die Behörde seit dem Frühjahr 2012 nicht mehr einschreiten können, da die Staatsanwaltschaft darum gebeten habe, nicht an S&K heranzutreten, damit die Ermittlungen nicht gefährdet würden. Die Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. ( www.dvs-ev.net ): „Bis die Razzien in den Büros von S&K durchgeführt wurden, verging aber fast noch ein ganzes Jahr. In dieser Zeit wurden sogar noch neue Fonds aufgelegt, Anleger investierten weiterhin viele Millionen.“ Die BaFin soll auch schon vor Jahren gewusst haben, dass S&K mit Anlegergelder Lebensversicherungen ankaufte. Für diese Art der Geschäfte, so stellte die BaFin es später selbst fest, fehlte der Unternehmensgruppe jedoch die Erlaubnis. „Die Anleger wussten das nicht“, so Vollmann. „Wäre die BaFin eingeschritten, hätten die Anleger dieses Geld gar nicht investieren können.“ Auch wenn das Finanzministerium derzeit über die Regulierung des Grauen Kapitalmarktes nachdenkt, wird für Anleger bei jedem Geschäft ein Restrisiko bleiben. „Nicht umsonst raten wir jedem, der sein Geld anlegen möchte zu einem Besuch bei einem auf das Kapitalanalgerecht spezialisierten Anwalt“, so Jana Vollmann. „Am besten schon vor der Zeichnung.“

Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

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