Voraussichtlich wir zum 01. Januar 2013 ein Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland zur Lösung von bilateralen Steuerfragen in Kraft treten.
Neue Bestimmungen werden dann die steuerliche Behandlung von in der Schweiz gebuchten Vermögen deutscher Kunden regeln, dies insbesondere unter Berücksichtigung des Schutzes der finanziellen Privatsphäre und der Rechtssicherheit. Die wichtigsten Eckpunkte sind dabei:
1.Betroffener Personenkreis:
Das Abkommen betrifft natürliche Personen, die in Deutschland ansässig sind und Vermögenswerte in der Schweiz besitzen. Zudem Personen mit Ansässigkeit in Deutschland, die indirekt Vermögenswerte in der Schweiz halten, so z.B. über eine Stiftung oder einer anderen Sitzgesellschaft, an welcher sie nutzungsberechtigt sind. Durch das Abkommen werden Konto – und Depotwerte reguliert, die von vorgenannten Personen in der Schweiz gehalten werden.
2.Die anonymisierte Regulierung von in der Vergangenheit unversteuerten Vermögenswerten durch Zahlung einer einmaligen Abgeltungssteuer:
Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Vermögenswerte in der Schweiz besitzen, können zur nachträglichen Versteuerung einmalig eine Abgeltungssteuer entrichten. Diese Abgeltungssteuer wird am voraussichtlich am 31. Mai 2013 dem Konto des Kunden durch die Bank belastet und anonym weitergeleitet. Kunden die dies nicht wünschen, können alternativ ihre schweizer Bankverbindung den deutschen Steuerbehörden offenlegen. Der Kunde muss allerdings die Bank zur Ausführung dieser Meldung ermächtigen.
3. Die anonyme Regulierung von Kapitalerträgen in der Zukunft durch Zahlung einer Abgeltungssteuer:
Vorgesehen ist in diesem Abkommen eine Abgeltungssteuer auf künftige Kapitalerträge und -gewinne, was dem Kunden ermöglicht, ohne großen Verwaltungsaufwand seiner Steuerpflicht nachzukommen. Der einheitliche Steuersatz beträgt 26,375 %, was dem der deutschen Abgeltungssteuer entspricht. Ab 01. Januar 2013 wird die Abgeltungssteuer durch die Bank dem Kundenkonto belastet und anonym weitergeleitet. Diese Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer, nach deren Bezahlung die Steuerpflicht gegenüber dem Wohnsitzstaat erfüllt ist. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, eine Steuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen und die Bank zu ermächtigen, eine Meldung der Erträge vorzunehmen.
4.Veränderung der deutschen Steuersätze und der EU-Zinsbesteuerung:
Das Abkommen orientiert sich an den derzeitigen Steuersätzen in Deutschland. Sollte Deutschland seine Steuersätze verändern, so übernimmt die Schweiz diese Steuersätze zeitgleich. Die EU – Zinsbesteuerung wir weiterhin angewendet. Der Steuersatz von 35 % wird jedoch reduziert auf 26,375 %. Deutschland gesteht diesen Steuerabzügen auch die abgeltende Wirkung zu.
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