Der Tankgutschein als Sachbezug
Der Tankgutschein / Gutschein / Sachbezug / Warengutschein mit 44,00 Euro an Arbeitnehmer werden seit dem 01.01.2020 steuer- und sozialversicherungsrechtlich neu bewertet.
Der Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder der Warengutschein, der bis zum 31.12.2019 steuer- und sozialversicherungsfrei von jeden Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer ausbezahlt werden konnte, wurde jetzt durch das neue Jahressteuergesetz neu definiert.
Wichtiger Hinweis für alle Arbeitgeber:
Arbeitgeber, die einen Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein in Höhe von
- 44 Euro an Ihre Mitarbeiter bezahlen,
müssen wichtige Punkte beachten.
Seit dem 01. Januar 2020 ist das neue Jahressteuergesetz in Kraft getreten.
Hier wurden auch die Richtlinien für die steuerfreien Sachbezüge neu festgelegt.
- Bisher wurde der Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein in Höhe von 44,00 Euro an den Arbeitnehmer nur nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG geregelt.
- Jetzt muss der Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein auch die Bereichskriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) nach § 2 Abs. 1 Nummer 10 ZAG erfüllen.
Erfüllt Ihr aktueller Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein als Arbeitgeber die neuen festgelegten Richtlinien?
Oder ist Ihr verwendeter Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein bereits steuer- und sozialversicherungspflichtig?
Die Frage für jeden Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, wird der verwendete Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein noch steuer- und sozialversicherungsfrei ausbezahlt oder wird er wie Barlohn behandelt?
So wird der Tankgutschein nicht mehr steuerfrei ausbezahlt!
Was ist ein Sachbezug?
- Ein Sachbezug stellt eine Einnahme oder Dienstleistung für den Arbeitnehmer dar, der nicht in Geld über den Barlohn oder der Kasse ausgezahlt wird.
- Vor dem 01.01.2020 konnte jeder Arbeitgeber einen monatlich Sachbezug an seine Mitarbeiter in Höhe von 44,00 Euro auszahlen.
- Dieser Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein konnte an der Tankstelle, beim Dienstleister oder beim Handel vom Mitarbeiter eingelöst werden.
- Auch eine nachträgliche Erstattung durch den Beleg oder Rechnung stellte kein Problem bei der Umsetzung des Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug oder Warengutschein dar. Selbst die Gutschrift über die monatliche Lohnabrechnung war unproblematisch.
Seit 01.01.2020 – Das geht nicht mehr steuer- und sozialversicherungsfrei!
- Tanken, Beleg beim Arbeitgeber vorlegen oder einreichen und Bargeld erhalten.
- Sachbezug über Lohnabrechnung, Gutscheinhinweis und Tanken
- Tankgutscheinkarte, bezahlen und das weltweit. Nur mit Begrenzung auf Deutschland möglich!
VIAKP e.V. – Das Beratungshaus für die Unternehmensbenefits und der digitaler Verwaltung (bAV, Sachbezug, Gesundheitsmanagement, Kinderbetreuung, usw.) Der VIAKP e.V. entwickelt, implementiert und verwaltet die gesamten Benefits für Mitarbeiter im Unternehmen. Mit Hilfe von Benefits im Unternehmen decken Sie als Arbeitgeber die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter ab und binden bzw. finden Ihre gesuchten Fachkräfte
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Wichtiger Hinweis:
- Der VIAKP e.V. erbringt keine steuerrechtliche oder juristische Beratung. Wir sind nur der Dolmetscher zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Ihren steuerrechtlichen bzw. juristischen Beratern und stellen Ihnen die Benefits oder Tools für die moderne Umsetzung zur Verfügung.
- Alle Details, die Sie im Bezug auf das Steuer- oder Arbeitsrecht über den von Ihnen gewünschten Tankgutschein, Gutschein, Sachbezug, Warengutschein oder Benefits für Ihre Mitarbeiter wissen wollen, sprechen Sie Ihren persönlichen steuerlichen oder juristischen Berater an.
- Selbstverständlich stellen wir Ihnen und Ihren steuerlichen oder juristischen Beratern Informationen über unsere Benefits oder Tools zur Verfügung oder führen auf Wunsch ein direktes Gespräch.
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