Die Mercedes-Bank ist die Autobank der Daimler-Benz AG. Auch in deren Kreditverträgen gibt es Vertragsfehler, die jetzt dazu geführt haben, dass das Landgericht Stuttgart die Mercedes-Bank zur Rückabwicklung eines Kfz-Darlehens und damit zur Rücknahme eines Fahrzeugs verurteilt hat.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte haben bei einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen in vielen Verträgen zur Autofinanzierung fehlerhaft sind und nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. So können sich viele Diesel-Besitzer verschiedener Automarken bei etlichen Autobanken auf das Stuttgarter Urteil berufen, da in deren Verträgen der gleiche Fehler zu finden ist.
Grund: Die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrags enthielt eine Bestimmung welche das Gericht als missverständlich einstufte. In einem Vertragspunkt wird bestimmt, dass der Kreditnehmer im Falle eines Widerrufs „für den Zeitraum zwischen der Auszahlung und der Rückzahlung des Darlehens den vereinbarten Sollzins“ zu zahlen hat. (4,17 Prozent). In der Widerrufsbelehrung dagegen steht, dass für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung bei vollständiger Auszahlung pro Tag ein Zinsbetrag von 0,00 Euro zu zahlen ist.
Das Gericht stellte fest, dass der Verbraucher durch diese irreführenden Bestimmungen, nicht erkennen kann, welche Zinsen er bei einem eventuellen Widerruf an die Bank zu leisten hat. Damit erklärte das Gericht die Widerrufsbelehrung für fehlerhaft.
Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es übrigens keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt. Als Besitzer eines abgasmanipulierten Dieselmodells können Sie unter Umständen den Fahrzeugkauf rückgängig machen – und zwar nicht gegenüber dem Händler oder Hersteller, sondern gegenüber der finanzierenden Bank. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Fahrzeug über ein Darlehen finanziert wurde.
Folglich lassen sich derzeit Darlehensverträge noch widerrufen, obwohl sie unter Umständen schon vor Jahren abgeschlossen wurden.
Sofern es sich um einen sogenannten verbundenen Vertrag handelt, zu denen die meisten Finanzierungsverträge für Autos zählen, können Sie als Kunde den Kauf eines abgasmanipulierten Dieselfahrzeug rückgängig machen.
Ist die Widerrufsbelehrung im Finanzierungsvertrag fehlerhaft, dann beginnt die Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen und der Kreditnehmer kann auch noch nach Jahren den Widerruf wirksam erklären, Zu diesem Ergebnis kam auch das Landgericht Stuttgart und verurteilte die Mercedes-Bank zur Rücknahme eines Mercedes C220 CDI. Zudem muss die Bank dem Kläger die Anzahlung und die gezahlten Raten erstatten.
Allerdings muss der Kläger der Bank für die Nutzung des Autos einen kleinen Wertersatz zahlen, der aber im speziellen Fall wesentlich geringer ausfällt als der Wertverlust, den der Diesel durch die allgemein bekannten Vorfälle erlitten hat.
In einem Urteil des LG Ravensburg schuldet der Verbraucher keinen Wertersatz
Das Urteil des Landgerichts Ravensburg dürfte die VW Bank hart treffen und gleichzeitig die Verbraucher freuen. Mit Urteil vom 7. August 2018 entschied das LG Ravensburg, dass ein Skoda-Fahrer seinen Autokredit erfolgreich widerrufen hat und für die gefahrenen rund 70.000 Kilometer keinen Wertersatz leisten muss.
Der Verbraucher hatte den Skoda Roomster im Jahr 2015 gekauft und über ein Darlehen bei der VW-Bank finanziert. Wie es häufig vorkommt, wurde der Darlehensvertrag von dem Autohaus vermittelt. Etwa zwei Jahre später widerrief der Verbraucher den Kreditvertrag mit der Begründung, dass er von der VW-Bank beim Vertragsschuss fehlerhaft über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein.
Der Widerruf sei wirksam erfolgt, entschied das LG Ravensburg.
Die Bank habe in den Darlehensbedingungen anders als in der Widerrufsinformation nicht darauf hingewiesen, dass der Darlehensnehmer keinen Wertersatz für einen Wertverlust leisten muss, wenn dieser auf einen Umgang mit dem Fahrzeug zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise notwendig gewesen ist. Dies sei geeignet, den Verbraucher vom Widerruf abzuhalten. Durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Widerruf daher immer noch möglich gewesen. Die Bank habe auch keinen Anspruch auf einen Wertersatz, da dieser Anspruch nur unter der Voraussetzung besteht, dass der Verbraucher zutreffend über die Rückabwicklung des Vertrags nach dem Widerruf belehrt worden wäre. Im Ergebnis erhält der Verbraucher in diesem Fall seine schon geleisteten Raten zurück und muss keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer zahlen.
Die Volkswagen-Bank wird nach Medienberichten Berufung gegen das Urteil einlegen. „Dennoch ist das Urteil bemerkenswert und belegt, dass der Widerruf der Autofinanzierung nicht nur für vom Dieselskandal betroffene Verbraucher eine lukrative Angelegenheit sein kann“, sagt der hier berichtende BSZ e.V. Vertrauensanwalt.
Für den Widerruf einer Autofinanzierung spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Diesel oder Benziner handelt.
Voraussetzung für den Widerruf ist nur eine fehlerhafte Belehrung durch die Bank. Liegt dann – wie es bei Autofinanzierungen häufig der Fall ist – ein sog. verbundenes Geschäft vor, wird durch den erfolgreichen Widerruf der Kreditvertrag und der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält seine geleisteten Raten zurück. Wie das Urteil des Landgerichts Ravensburg zeigt, muss er im Idealfall für die gefahrenen Kilometer noch nicht mal eine Nutzungsentschädigung zahlen.
- Fahren Sie ein finanziertes Fahrzeug, das von den Abgasmanipulationen betroffen und von einem Fahrverbot bedroht ist, so sollten Sie von einem BSZ e.V. Vertrauensanwalt prüfen lassen, ob die Vertragserklärungen zum abgeschlossenen Darlehensvertrag noch widerruflich sind.
Dann können Sie grundsätzlich das Auto zurückgeben und die Bank muss Ihnen Zinsen und Tilgungsleistungen einschließlich Ihrer Anzahlung erstatten.
Dies gilt für alle Autokreditverträge ab dem 11.06.2010, weil die Banken hier fast immer fehlerhaft über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht belehrt haben. Die besten Chancen bestehen, wenn Sie Ihre Autofinanzierung nach dem 13.06.2014 abgeschlossen haben. Dann können Sie das finanzierte Auto, bis auf die zumeist in diesem Zeitraum bereits sehr niedrigen Kreditzinsen, rückabwickeln. Bedenken Sie dabei auch, dass v.a. die Gebrauchtwagenpreise von Diesel-Fahrzeugen stark gesunken sind, und manche Modelle kaum noch verkäuflich sind.
Der Abgasskandal macht durch die Folge von Softwareupdates, verschlechterten Fahrzeugwerten und drohenden Fahrverboten insbesondere alte Diesel-Fahrzeuge teuer.
- Wer ein davon betroffenes Fahrzeug relativ kostengünstig zurückgeben möchte, kann sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
- Die BSZ e,V. Vertrauensanwälte geben betroffenen Autobesitzern eine kostenfreie Ersteinschätzung über die Chancen eines Widerrufs. Sofern der Betroffene über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, wird der Anwalt kostenfrei eine Deckungsanfrage bei der Versicherung einreichen.
- Die BSZ e,V. Vertrauensanwälte erläutern Betroffenen gern, was sie unternehmen müssen, damit sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
Betroffene Fahrzeugbesitzer können sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen und von qualifizierten BSZ e.V. Vertrauensanwälte ihre Rechte prüfen und wahrnehmen lassen.
Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf Abgas-Skandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
“RECHT § BILLIG“ DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de