PWB-Anleger-Tipp: Forderung unbedingt beim Insolvenzverwalter anmelden
Jena, 16. Juli 2012. „Wir können allen geschädigten DCM-Fuggerstadt-Anlegern nur raten, ihre Forderungen fristgerecht und vollständig beim Insolvenzverwalter anzumelden“, sagt Rechtsanwalt Cain Pöhnert von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte aus Jena. Die Kanzlei vertritt zahlreiche DCM-Anleger im Insolvenzverfahren.
Gleichzeitig weist Rechtsanwalt Pöhnert auf die Gefahr hin, dass ein nicht ausreichend dargelegter Forderungsanspruch durch den Insolvenzverwalter bestritten werden könnte. „Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die Ansprüche detailliert dargestellt, mit Nachweisen belegt und begründet werden“, betont Pöhnert.
Den DCM-Fonds-Anlegern drohe noch weiteres pekuniäres Unheil. Es könne gut sein, so Rechtsanwalt Pöhnert, dass der Insolvenzverwalter die Rückforderung der Ausschüttungen möglicherweise einklagen werde. Auch deshalb sollten sich Anleger dringend um rechtlichen Beistand kümmern.
Die DCM Verwaltungs GmbH & Co. Fuggerstadt-Center Augsburg KG hat am 24. Februar 2012 Insolvenzantrag gestellt. In der Zwischenzeit ist vor dem Amtsgericht München am 31. Mai 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Der Termin für die Forderungsanmeldungen wurde auf den 27. Juli 2012 festgelegt.
Neben der Forderungsanmeldung sieht Rechtsanwalt Cain Pöhnert auch gute Chancen mit Schadenersatzansprüchen gegen die Gesellschaft bzw. gegen die Verantwortlichen die Verluste für die geschädigten Anleger weiter zu minimieren. „Wir sind derzeit dabei, Schadenersatzansprüche durchzusetzen und entsprechende Klagen vorzubereiten“, erklärt dazu RA Pöhnert.
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