Datenschützer und SPD laufen Sturm gegen das neue Melderechtsgesetz, das der Bundestag Ende vergangener Woche verabschiedet hat. Es sei „gesetzlicher Wahnsinn“, sagte Thilo Weichert, der Leiter des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in Schleswig-Holstein, der „Süddeutschen Zeitung“. Das neue Recht ermögliche „den privaten Handel mit vom Staat zwangsweise erhobenen Daten in großem Stil“.
Der bayerische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri bezeichnete den vorgesehenen Zugriff der Privatwirtschaft auf staatliche Daten als „unsäglich“. Er forderte die Staatsregierung in München auf, die neue Vorschrift im Bundesrat zu stoppen. Auch die SPD will die Reform verhindern. „Das staatliche Melderegister ist kein Vorratsdatenspeicher für Zwecke der Wirtschaft“, sagte Parteichef Sigmar Gabriel der Zeitung. Ein solcher Verkauf von staatlichen Daten sei nicht akzeptabel. Die Kritik entzündete sich an Paragraph 44 des neuen Bundesmeldegesetzes, das nach der Föderalismusreform die bisherigen Landes- und Bundesregelungen zusammenfasst. Der Paragraph ermöglicht es Adresshändlern, Inkassofirmen oder der Werbewirtschaft, umfassend Daten aus den amtlichen Registern abzugreifen – nicht nur Namen und Titel, sondern auch Anschriften und selbst Geburtstage und frühere Namen sollen nicht tabu sein. In bestimmten Fällen ist gegen die Datenweitergabe nicht einmal ein Widerspruch möglich. Der Bundesrat muss dem neuen Gesetz zustimmen.