Das Onlineschnäppchen aus dem Ausland

ARAG Experten über Fußangeln beim grenzüberschreitenden Online-Handel

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Online-Shopping ist nicht nur zeitsparend und bequem, sondern oft auch günstiger als im Fachhandel. Mit zahlreichen Vergleichsportalen ist ein Preisvergleich auch kein Problem mehr. Bei extrem günstigen Angeboten ist allerdings Vorsicht angesagt; ganz besonders, wenn diese aus dem Ausland kommen. ARAG Experten sagen, worauf Sie bei der Jagd nach Schnäppchen aus dem Internet achten sollten.

Das Superschnäppchen vom Fakeshop
Das neueste Tablett für 200 Euro oder Parfüm der Luxusmarke für 19,99 Euro. Da sollte einem der gesunde Menschenverstand sagen, dass etwas nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Besonderes Misstrauen ist angesagt, wenn nur mit Vorkasse bezahlt werden kann und das Impressum fehlt. Dann handelt es sich wahrscheinlich um einen Fakeshop! Denn nach dem Gesetz muss jeder Händler immer mehrere Zahlungsmöglichkeiten anbieten und auch die Vorschriften für das Impressum sind eindeutig und umfangreich. Solche Fakeshops sind Webseiten, auf denen Betrüger Waren anbieten, die sie überhaupt nicht haben. Der Kunde wird bei einer Bestellung in der Regel zur Zahlung per Vorkasse aufgefordert, erhält aber anschließend weder die Ware noch sein Geld zurück. Fakeshops sehen mittlerweile völlig professionell aus und auch Gütesiegel können auf solchen Seiten gefälscht sein.

Schnäppchen aus dem Ausland
Bestellungen über das Internet im Ausland werden immer beliebter. So bieten beispielsweise sogenannte Asia-Shops extrem günstige Textilien an. Die gelieferte Ware entspricht dann aber häufig nicht den Produktbildern auf den Shop-Webseiten. Die Stoffe sind von minderwertiger Qualität und es entstehen hohe Kosten im Falle einer Rücksendung. Neben den langen Lieferzeiten muss bei Bestellungen im außereuropäischen Ausland auch noch mit anderen zusätzlichen Kosten und Abgaben beim Zoll gerechnet werden. Es kommt dabei hinsichtlich der Frage des anwendbaren Rechts auf den konkreten Einzelfall an, denn bei Problemen mit dem Händler gilt möglicherweise anderes Recht als in Deutschland. Informieren Sie sich am besten direkt beim Händler über dessen Bedingungen und lassen Sie sich gegebenenfalls rechtlich beraten. Kalkulieren Sie mögliche Mehrkosten für die Einfuhr der Ware mit ein: Beträgt der Warenwert inklusive Versandkosten nicht mehr als 22 Euro, fallen zumeist weder Zölle noch Steuern an. Die neue App „Zoll und Post“ berechnet die voraussichtlichen Abgaben und gibt für die unterschiedlichsten Warengruppen Hinweise auf wichtige zollrechtliche Bestimmungen. Zudem warnt sie vor den Gefahren, die von manchen Produkten ausgehen können.

Schnäppchen aus der EU
Bei einem Einkauf innerhalb der EU gelten – zum Beispiel aufgrund der Richtlinie über die Verbraucherrechte – weitgehend die gleichen rechtlichen Bedingungen wie in Deutschland. Es müssen beispielsweise die Informationspflichten erfüllt werden, wonach Sie der Verkäufer auf anfallende Zusatzkosten hinweisen muss. Zudem besteht EU-weit ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Einfuhrzölle fallen in der Regel nicht an. Verbrauchssteuern sind laut ARAG Experten nur auf einzelne Produkte wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren zu zahlen.

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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

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