„Das nächste Bürokratie-Monster rollt auf uns zu!“

Georg Schareck fordert Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles zur Abkehr von „unsinniger Aufzeichnungspflicht per Gesetz“ auf

Kiel. Mit dem neuen Mindestlohngesetz sind Arbeitgeber der Bauwirtschaft verpflichtet, auch für ihre Angestellten schriftliche Aufzeichnungen über deren genaue Arbeitszeiten zu führen und über zwei Jahre vorzuhalten, um nachweisen zu können, dass die Ange­stellten den gesetzlichen Mindestlohn auch tatsächlich erhalten haben. „Nach dem Ta­riftreuegesetz wird jetzt mit der MiLodokEV, der Mindestlohndokumentationspflichten-Einschränkungs-Verordnung, die nächste Stufe des Bürokratie-Wahns erreicht. Der Na­me dieses Bürokratie-Monsters von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist so lang wie unsinnig. Wir sind eine Vorzeigebranche mit 11,10 Euro Mindestlohn. Warum sollen Bürokräfte mit Einkommen bis 4.500 Euro kontrolliert werden?“, fragte Hauptgeschäfts­führer Georg Schareck vom Baugewerbeverband Schleswig-Holstein am Montag (15. Dezember 2014) in Kiel und forderte Nahles zur Abkehr von ihren sinnlosen Plänen auf.

„Wir feiern in diesen Tagen den Mauerfall vor 25 Jahren und kehren mit solchem Doku­mentations- und Kontrollwahn auf dem Bau in uralte DDR-Zeiten zurück. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung lässt sich über den Zoll schon heute besser kontrollieren, als per Buchführung. Unsere Unternehmen sollen Häuser und Straßen bauen und nicht zur Finanzverwaltung mutieren“, kritisierte Georg Schareck die ministeriellen Vorstellungen.

Die MiLodokEV soll bereits nächste Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Demnach sollen nur diejenigen Angestellten von der Dokumentationspflicht ausgenom­men sein, die monatlich mehr als 4.500 Euro verdienen. Gleichzeitig müssen sie leiten­de Angestellte oder Geschäftsführer sein. „Diese Hürde ist viel zu hoch und führt zu unverhältnismäßigen bürokratischen Belastungen unserer Baubetriebe“, so Schareck.

Das Bundesarbeitsministerium rechnet in der Begründung der Verordnung mit einem verdoppelten Mindestlohn von 17 Euro und kommt so auf den Grenzwert von 4.500 Euro. „Die Argumentation von Nahles ist doch völlig unlogisch. Es geht um Mindestlohn und Schwarzarbeit am Bau und nicht um Bürokräfte. Unsere tarifgebundenen Unterneh­men werden mal wieder sinnlos bestraft, weil Ideologie und grenzenloser Kontrollfeti­schismus in Berlin vor Praxisanwendung kommt“, kritisierte Schareck.

Baugewerbeverband Schleswig-Holstein; Hauptgeschäftsführer: Georg Schareck

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