Das Mediationsgesetz kommt!

Seit geraumer Zeit wird das Mediationsgesetz in der Öffentlichkeit und damit auch in den interessierten Kreisen diskutiert. Das Gesetz befindet sich derzeit noch im Vermittlungsaus-schuß, da noch unterschiedliche Auffassungen im Zusammenhang mit der Berechtigung der „Richtermediation“ bestehen.
Das Mediationsgesetz will die Selbstverantwortung der Konfliktparteien dahingehend stär-ken, daß sie selbst eine Lösung ihrer Probleme mit Hilfe eines neutralen Mediators finden. Insoweit sollen unnötige Prozesse verhindert und damit auch die Gerichte entlastet werden.
Für die Baubranche ist die Mediation seit einigen Jahren anerkannt. Erfolge zeigen sich be-sonders in kostenmäßiger Hinsicht: Wer kennt nicht die horrenden Prozeßkosten bei höhe-ren Streitwerten. Auch in zeitlicher Hinsicht sind die Vorteile der Bau-Mediation evident, insbesondere wenn die Akten sehr umfassend sind und rechtlich komplizierte Sachverhalte vorliegen.
Bau-Mediationen eignen sich beinahe für sämtliche Konfliktkonstellationen. Problematiken bestehen im Planungsbereich, wenn es um die Honorarhöhe, z.B. bei vereinbarten Pauscha-len in Abweichung von den Mindestsätzen der HOAI geht. Auch im Auftragsverhältnis zwi-schen Bauherren, Generalunternehmern und Subunternehmern sind Probleme programmiert. Es geht um das Nachverhandeln von Nachträgen und die Bearbeitung von einigen Mängelli-sten. Im Wohnungseigentums- und Mietbereich sind sehr häufig die Ursachen für Schimmel-bildungen Anlaß für Streitigkeiten. Während die Eigentümer ein fehlerhaftes Lüftungsverhal-ten kritisieren, wenden die Mieter bauliche Mängel ein. Zwischen Bauherren, Bauträgern, Planern sowie auch Subunternehmern bieten häufig Planungsmängel, Nachträge und Verspä-tungen Anlaß für Konflikte.
Bei sämtlichen vorgenannten Konstellationen zeigt sich häufig, daß nicht nur rechtliche oder technische Fragen zu klären sind, sondern daß Kommunikationsstörungen zwischen den Konfliktbeteiligten eingetreten sind und Befindlichkeiten wegen mangelnder Wertschätzung der Leistungen oder der Personen die Ursachen von Konflikten bilden.
Die Bau-Mediation kann insbesondere in komplexen Bauangelegenheiten mit mehreren Be-teiligten in sogenannter Co-Mediation durch zwei Mediatoren durchgeführt werden. Als Co-Mediatoren in der Baubranche können zusammenwirken ein Rechtsanwalt und Angehörige eines technischen Berufes, da sich hier die jeweiligen Kompetenzen sinnvoll ergänzen. Daher ist auch die Ausbildung zum Bau-Mediator interdisziplinär ausgerichtet. Angesprochen wer-den sämtliche Baubeteiligte, also Architekten, Ingenieure, Unternehmer, Behördenvertreter, Sachverständige und natürlich auch Rechtsanwälte, die ein weiteres Betätigungsfeld suchen (weitere Informationen: www.baumediator-ausbildung.de).