Das Ende der Bannerblindheit

Seit Jahrzehnten spukt das Gespenst der Bannerblindheit nicht nur durch die Branche, es rasselt auch lautstark mit den Ketten. Die Reaktion der Publisher bestand bislang darin, immer auffälligere, blinkendere, größere und ggf. auch störendere Werbeflächen anzubieten. Man denke an die unsägliche Pop-up- und Pop-under-Flutwelle.

Die Werbekunden reagieren, indem sie immer größere Teile ihrer Budgets in Social Media Adertising investieren. Anbieter von Nachrichten- und anderen Onlineportalen macht dies die Arbeit schwerer und schwerer.

Dabei ist Bannerwerbung nicht per se ein altbackener Rechnungsposten. Denn immer wieder wird zurecht auf die fruchtbare Kombination von Markenwerbung und qualitativ hochwertigen journalistischen Inhalten verwiesen. So zuletzt im Editorial Brand Impact, einer Studie von G+J Electronic Media Sales und Quality Channel aus dem Jahr 2009.

Ein Dresdner Unternehmer hat die Heatmaps, also die Auswertungen, wie genau Internetnutzer eine Website betrachten, unter die Lupe genommen: „Dabei fiel auf, dass die Nutzer beim Lesen die Zeilenenden fast gar nicht mehr betrachten, dagegen stets über den Zeilenanfang hinaus nach links blickten,“ so Michael Brade (32). „Der Schluss lag nahe, großflächige Werbemittel dort zu präsentieren.“

Die Neuerung berücksichtigt erstmals die Leserichtung (von links nach rechts), ohne dabei aufdringlich zu erscheinen oder von redaktionellen Inhalten allzu stark abzulenken. Außerdem sind Internetuser größtenteils daran gewöhnt, links vom Content das Menü zu sehen. Durch die Anordnung von Superbannern oben und Skyscrapern links vom Content lassen sich die wichtigsten Kenngrößen, Kontakthäufigkeit und -dauer, drastisch steigern. Die neue Kombination inklusive Hintergrundfarbe nennt Brade aus nahe liegenden Gründen „Reverse-Wallpaper“.

Der Gestaltung und Nutzung sind dabei keine Grenzen gesetzt – statische Banner, gif- und Flash-Animationen sowie Expandables können wie beim herkömmlichen Wallpaper eingesetzt werden. Die zunehmende Verbreitung von Bildschirmen im 16:9-Format bei Desktop-PCs wie Notebooks hebt obendrein die bestehenden Gestaltungsbegrenzungen von Internetseiten zunehmend auf. Daher ist nicht zu befürchten, durch den Einsatz des „Reverse-Wallpaper“ z.B. mit überbreiten Skyscrapers würden redaktionelle Inhalte nicht mehr vollständig angezeigt.

Publishern, die auf Nummer sicher gehen wollen, schlägt Brade vor, dem Ladevorgang ihrer Seiten eine kleine Routine vorzuschalten, welche die Bildschirmauflösung des Nutzers prüft und ggf. das herkömmliche Wallpaper einblendet.

Seine Idee hat Brade als Geschmacksmuster beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt: „Mein Vermarkter und ich stehen derzeit mit 14 Interessenten in Kontakt,“ sagte er uns abschließend.

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Pressekontakt:
Michael Brade
Tel. 0173 / 976 976 4
www.reverse-wallpaper.de