CSU will mit Grundgesetzänderung zur Parteienfinanzierung keine NPD-Sonderregelung

Mit der angestrebten Grundgesetzänderung, um noch vor einem offiziellen Verbot die staatliche Parteienfinanzierung für die NPD zu verhindern, strebt die CSU nicht nur eine Sonderregelung zu Lasten der NPD an. „Es geht uns selbstverständlich um alle extremistischen Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen, nicht um eine NPD-Sonderregelung“, sagte Stefan Müller, Parlamentarischer Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, in einem Interview mit der „Leipziger Volkszeitung“. Entscheidend sei, „dass beispielsweise der Bundestag feststellt, welche Partei unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnt“, sagte Müller.

„Das kann dann nicht nur die NPD, sondern auch andere Parteien treffen“, meinte der CSU-Politiker auf die Frage nach möglichen Folgen eventuell auch für die Linkspartei. Klar sei für die CSU aber, „dass die NPD verboten werden sollte. Darüber hinaus ist aber nicht einzusehen, warum Parteien, die unser Staatswesen ablehnen, Geld der Steuerzahler erhalten. Also stellt sich die Frage, wie wir extremistische Parteien von der staatlichen Parteienfinanzierung ausnehmen könnten.“ Von der für Aussteigerprogramme aus der rechten Szene zuständigen Bundesfamilienministerin Christina Schröder (CDU) erwarte sich die CSU eine zielgerichtete und praxisnahe Schwerpunktsetzung. „Es war das richtige Signal, die Mittel für die staatlichen Präventions- und Aussteigerprogramme gegen Extremismus nicht zu kürzen“, hob Müller hervor. „Sie müssen aber zielgerichtet eingesetzt werden und wirklich Praxisbezug haben. Sie müssen tatsächlich geeignet sein, junge Leute abzuhalten, sich extremistischen Gruppierungen anzuschließen oder Anreize setzen, sich von denen abzuwenden.“ Hier sei die Familienministerin gefordert.