CS Euroreal: Wiedereröffnung gescheitert!! Langwierige Abwicklung bis 2017!!

Seit gestern, dem 21.05.2012, ist es Gewissheit. Der offene Immobilienfonds CS Euroreal wird aufgelöst und abgewickelt.
Der Fondsmanager Karl-Heinz Reuß erklärte gestern, dass die Rückgabewünsche der Anleger die Prognosen „massiv“ überschritten hätten. Somit reichte die Liquidität des Fonds nicht aus.

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Kanzleilogo

Genaue Angaben über das Ausmaß der Rückgabewünsche wurden bisher nicht bekannt gegeben. Die Verunsicherung der Anleger muss jedoch sehr hoch gewesen sein. Dies lag sicherlich nicht zuletzt daran, dass mit dem SEB Immoinvest bereits letzte Woche ein „Schwergewicht“ der offenen Immobilienfonds die Auflösung bekannt geben musste.
Die Folgen für die Anleger dürften erheblich sein.

Es folgt nunmehr eine Abwicklungsphase, die sich bis zum Jahr 2017 ziehen kann. In diesem Zeitrahmen hat das Management Zeit, die Immobilien zu veräußern. Aufgrund der Tatsache, dass in der letzten Zeit eine Reihe von offenen Immobilienfonds das gleiche Schicksal wie der CS Euroreal erlitten haben und diese ihre Immobilien nunmehr veräußern müssen, steht zu befürchten, dass der Markt bald gesättigt sein könnte und somit die zu erzielenden Preise fallen dürften. Was dann letztendlich noch an die Anleger ausgezahlt werden kann, bleibt dann abzuwarten. Es ist jedoch mit erheblichen Kapitalverlusten zu rechnen.Angeblich soll aber die erste Ausschüttung bereits im zweiten Kalenderhalbjahr erfolgen.

Wir vertreten bereits eine große Anzahl von Anlegern und haben für diese auch entsprechende Schadensersatzklagen gegen beratende Banken bei Gericht eingereicht. Ziel dieser Klagen ist es, eine Rückabwicklung für die Anleger zu erreichen.
Ansprüche können unter anderem darauf gestützt werden, dass der Immobilienfonds fälschlicherweise als bessere Alternative zu Festgeldanlagen dargestellt und als sicher angepriesen wurde. Weiterhin wurde oftmals nicht über die Schließungsmöglichkeit des Fonds aufgeklärt. Diesbezüglich hat das Landgericht Frankfurt in zwei Entscheidungen Anfang des Jahres bereits entschieden, dass auf diese Schließungsmöglichkeit im Einzelfall hinzuweisen ist. Weiterhin wurde oftmals nicht auf hinter dem Rücken der Anleger an die Banken gezahlte Rückvergütungen hinreichend hingewiesen.

Der Zeitpunkt zum Handeln ist für die Anleger nun gekommen. Wir beraten Sie gerne über die drohende Verjährung und überprüfen Ihre möglichen Ansprüche. Für den Fall, dass Ansprüche bestehen, wird Herr Rechtsanwalt Wöhrle verjährungshemmende Schritte für Sie einleiten und Ihre Ansprüche weiter durchsetzen. Gerne übernehmen wir für Sie kostenlos auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung, soweit eine solche besteht. Über unser Kontaktformular auf unserer Homepage können Sie sich schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung setzen. Nutzen Sie auch unseren Anlegerfragebogen, den Sie bequem am Computer ausfüllen können. Wir antworten Ihnen umgehend.

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