Claim Flights setzt bislang kaum berücksichtigtes Recht für Fluggäste um: Erstattung des Flugpreises bzw. der Fluggebühren bei nicht angetretenen Flügen

Bonn. 25. Februar 2016.

Claim Flights weitet sein Angebot für Fluggastrechte aus. Seit dem 25. Februar können Fluggäste durch Claim Flights neben Erstattungen für Flugverspätungen nun auch eine Rückerstattung des Flugpreises bzw. der Steuern und Fluggebühren bei nicht angetretenen Flügen professionell einfordern lassen.

Laut §649 BGB müssen Fluglinien bis zu 95 Prozent des Flugticketpreises bei nicht angetretenen Reisen erstatten, wenn sie nicht beweisen können, dass der Platz leer geblieben ist. Wenn sie vor Gericht keine Angaben machen, können dem Fluggast sogar 100 Prozent des Ticketpreises zugesprochen werden (vgl. LG Frankfurt vom 06.06.2014, Az. 24 S 152/13).

Auf dieser Rechtsgrundlage können Fluggäste bei einer Stornierung vor dem Abflugdatum die gesamten Flugticketkosten erstattet bekommen. Bei nicht stornierten und nicht angetretenen Flügen besteht rückwirkend zumindest ein Anspruch auf Erstattung der Steuern und Gebühren (wie Luftverkehrssteuern, Flughafenentgelte, Luftsicherheits-gebühren, Kerosinzuschläge, Mehrwertsteuer, Versicherungsgebühren etc.). Diese machen zwischen 30 und 90 Prozent des Flugpreises aus. Diese Ansprüche gelten sowohl für stornierbare als auch für nicht-stornierbare Flugtickets.

Wie auch die Entschädigungen bei Flugverspätungen können Fluggäste Ihren Erstattungs-anspruch bei nicht angetretenen Flügen über eine einfache Eingabemaske auf www.claimflights.de/Flug-stornieren geltend machen. Claim Flight nimmt Ansprüche 30 Monate rückwirkend entgegen.

Dr. Mirco Ulbrich sieht in diesem neuen Angebot von Claim Flights viel Potential für Reisende. „Der Anspruch ist zwar nicht neu, fand in der Reisebranche jedoch bislang kaum Beachtung. Der Vorteil für Fluggäste liegt auf der Hand – ganz ohne Risiko und rechtliche Recherche können sie sich Teile der Flugkosten erstatten lassen.“

ClaimFlights setzt sich seit 2015 erfolgreich in Deutschland, Österreich, der Schweiz, in Großbritannien, Spanien und Frankreich für Fluggastrechte ein. Ein Expertenteam fordert für Passagiere bei den Fluggesellschaften Entschädigungen bei  Flugverspätungen oder -annullierungen ein. Auf www.claimflights.de bietet das Unternehmen neben fundierten Informationen einen Entschädigungsrechner, bei dem Fluggäste sofort kostenlos erfahren, ob ein Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder -annullierungen besteht.


Pressekontakt

Claim Flights GmbH
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53177 Bonn

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Web: www.claimflights.de